Antisemitismus an Hochschulen soll strenger geahndet werden
Antisemitismus an Hochschulen soll laut Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) strenger geahndet werden - unter bestimmten Bedingungen auch mit Exmatrikulation.
Die Hochschulen in Niedersachsen seien verpflichtet, bei antisemitischen oder rassistischen Vorfällen ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sagte Mohrs in der Sitzung des Landtagsausschusses für Wissenschaft und Kultur am Montag. "Gerade in dem pluralistischen, auf internationalen Austausch gerichteten, Betrieb und in der auf gegenseitige Achtung und Wertschätzung ausgerichteten Hochschule kann für Studierende, die diese Werte mit Füßen treten, kein Platz sein", sagte er.
Exmatrikulation erst nach Verurteilung
Das niedersächsische Hochschulgesetz sieht eine Exmatrikulation bei antisemitischen Vorfällen erst dann vor, wenn mehrere Bedingungen gegeben sind, wie Mohrs sagte. Verdächtige müssten etwa zuvor strafrechtlich verurteilt worden sein, um der Unschuldsvermutung gerecht zu werden. Eine weitere Bedingung sei, dass der Studienbetrieb durch die Straftat gefährdet oder gestört sein muss, sagte der SPD-Politiker. Bis es letztlich zu einer Verurteilung kommt, können Hochschulen laut Mohrs dennoch aktiv werden und beispielsweise ein befristetes Hausverbot aussprechen. Der Wissenschaftsminister bezog sich dabei auf einen Vorfall an der Freien Universität Berlin, wo Anfang Februar ein Student seinen jüdischen Kommilitonen angegriffen hatte.