Stand: 20.09.2024 09:15 Uhr

Urteil zu Pflegehilfe: 84-Jährige erstreitet kostenlosen ÖPNV

Das Bundessozialgericht in Kassel. © picture alliance/dpa Foto: Swen Pförtner
Laut dem Bundessozialgericht sind auch Empfänger der Hilfe zur Pflege berechtigt, kostenlos ÖPNV-Angebote zu nutzen.

Wer die sogenannte Hilfe zur Pflege erhält, darf kostenfrei Bus und Bahn fahren. Das hat das Bundessozialgericht Kassel am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte eine 84-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims aus dem Raum Braunschweig. Anlass der Klage war, dass ihr Antrag auf eine Wertmarke zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs abgelehnt wurde. Die Frau empfängt laut Gericht Hilfe zur Pflege, um die Kosten des Pflegeheims zu bezahlen. Ihren Lebensunterhalt könne sie selbst bestreiten. Die zuständige Versorgungsbehörde lehnte ihren Antrag auf kostenfreie ÖPNV-Nutzung deshalb ab, weil nur Personen, die reguläre Sozialhilfeleistungen beziehen, dazu berechtigt seien. Für das Bundessozialgericht gibt es allerdings "keinen sachlichen Grund, warum Heimbewohner, die allein Hilfe zur Pflege erhalten, von dem Anspruch ausgeschlossen sein sollen", heißt es in dem Urteil.

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