Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündet ein Urteil. © Uli Deck/dpa

Urteil: Eltern behalten Sorgerecht trotz Verdachts auf Schütteltrauma

Stand: 13.12.2024 21:42 Uhr

Ein Ehepaar aus dem Landkreis Helmstedt wird verdächtigt, sein Baby 2022 so heftig geschüttelt zu haben, dass der Säugling Hirnverletzungen erlitt. Der anschließende Sorgerechtsstreit endete nun mit einem Urteil zu Gunsten der Eltern.

Trotz des Verdachts eines Schütteltraumas bekommt das Paar das Sorgerecht für das Mädchen, mittlerweile im Kleinkindalter, zurück. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Freitag, dass ein wahrscheinlich durch elterliche Gewalt erlittenes Schütteltrauma bei einem Säugling nicht zwingend zum dauerhaften Entzug des Sorgerechts führen müsse. Könne eine künftige Kindeswohlgefährdung verhindert werden, indem die überforderten Eltern zeitweise in einer Eltern-Kind-Einrichtung lebten und beide Elternteile nicht zu Gewaltausbrüchen neigten, so könne das die Rückübertragung des Sorgerechts begründen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Gerichtsbeschluss. Eine vom Verfahrensbeistand des Mädchens eingereichte Verfassungsbeschwerde nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an.

Eltern bestreiten jegliche Gewalt

Im Oktober 2022 hatten die Eltern ihr damals vierwöchiges Baby in eine Kinderklinik gebracht. Dort stellten die Ärzte unter anderem Hirnverletzungen bei dem Säugling fest, die wahrscheinlich von einem Schütteltrauma stammten. Das Ehepaar stritt jegliche Gewalt ab. Der Säugling wurde operiert und trug keine bleibenden Schäden davon. Bei einem anschließenden Sorgerechtsverfahren vor dem Amtsgericht Helmstedt verloren die Eltern einen großen Teil des Sorgerechts. Diesen Beschluss hob das Oberlandesgericht später nach einer Beschwerde der Eltern wieder auf und sprach ihnen das Sorgerecht unter Auflagen wieder zu. Demnach mussten sie mit dem Kind so lange in einer Eltern-Kind-Einrichtung bleiben, wie es das Jugendamt festlegt. Der gerichtlich bestellte Verfahrensbeistand, der die Interessen des Kindes sicherstellen soll, legte gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde ein.

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