Tochter als Sexsklavin missbraucht? Gericht hebt Haftbefehle auf
Im Verfahren gegen ein Ehepaar aus Goslar hat das Landgericht Braunschweig die Haftbefehle aufgehoben. Das Paar soll seine Tochter missbraucht haben - doch an deren Aussage gibt es Zweifel.
Auf Revision der Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im März ein Urteil des Landgerichts Braunschweig zurückgewiesen, weil die Beweiswürdigung einer Nachprüfung nicht standhalte. Im Verfahren in einer neuen Strafkammer hätten sich nun "Zweifel an den Angaben der mutmaßlichen Geschädigten ergeben", teilte eine Sprecherin des Landgericht Braunschweig am Montag mit. Die Kammer gehe zwar noch davon aus, dass die Angeklagten sich des Missbrauchs an der Tochter schuldig gemacht haben, so die Sprecherin. Ein dringender Tatverdacht - Voraussetzung für die Untersuchungshaft - lasse sich nicht mehr feststellen. Ab August soll das Verfahren in einem weiteren Prozess neu aufgerollt werden.
Polizei hatte Zweifel an Glaubwürdigkeit der Tochter
Im vergangenen Jahr hatte der Prozess gegen das Ehepaar für Aufsehen gesorgt. Unter anderem wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung hatte das Landgericht Braunschweig das Paar zu langen Haftstrafen verurteilt. Sie sollen das Mädchen wie eine Sexsklavin gehalten haben. Der Ermittlungsführer der Polizei Braunschweig dagegen hatte früh Zweifel an den Vorwürfen der Tochter geäußert - eine Tatsache, die das Landgericht in seinem Urteil scharf kritisiert hatte. Im neuen Prozess geht es nun um die Frage, ob sich die Tochter den Missbrauch durch ihre Eltern aufgrund ihrer psychischen Erkrankung eingebildet haben könnte. Dafür wird ein neues psychiatrisches Gutachten erstellt.