Tochter als Sexsklavin missbraucht? Lange Haftstrafen für Eltern

Stand: 30.06.2023 07:30 Uhr

Das Landgericht Braunschweig hat ein Paar zu langen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie die Tochter jahrelang missbraucht und als Sexsklavin benutzt haben.

Die Mutter muss für 13,5 Jahre, der Stiefvater für 9,5 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte die 52-Jährige und den 56-Jährigen unter anderem wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Die Mutter wurde laut Gerichtssprecherin für 18 Taten verurteilt, der Stiefvater wurde in sechs Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Ramona und Thorsten R. aus Goslar ihre Tochter gedemütigt und sadistisch gequält haben.

Gericht verhängt Sicherungsverwahrung für Mutter

Es ordnete zudem für die Mutter eine anschließende Sicherungsverwahrung an, weil von ihr eine Wiederholungsgefahr ausgehe. Das bedeutet, dass sie auch nach Ablauf der Haftstrafe im Gefängnis bleiben muss. Staatsanwalt Christian Krause hatte während des Prozesses gesagt, das Opfer habe in seinem Leben unermessliche Qualen ertragen müssen. Statt mütterliche Liebe habe sie in einem strengen Regelwerk von Folter und Strafen gelebt, vermutlich von klein auf. Das Paar nahm die Urteile regungslos entgegen, im Prozess hatte es sich nicht geäußert.

Gericht und Staatsanwaltschaft kritisieren Arbeit der Ermittler

Die Kammer am Landgericht kritisierte in ihrem Urteil auch die Arbeit der Polizei. Die Ermittler hätten sich zu früh festgelegt und dem 25-jährigen Opfer nicht geglaubt, hieß es. Auch die Staatsanwaltschaft hatte das Vorgehen der Polizei getadelt. Die Polizeidirektion Braunschweig kündigte an, mögliche Versäumnisse zu prüfen und, wenn nötig, aufzuarbeiten, sagte eine Sprecherin dem NDR in Niedersachsen. Die Ermittlungen waren zuletzt einer anderen Dienststelle übertragen worden.

Anwältin: Mädchen wurde zur Unterwerfung dressiert

Die heute 25 Jahre alte Tochter des Paares war während der Urteilsverkündung im Landgericht anwesend. Die Anwältin des Opfers, Gabriele Rieke aus Braunschweig, sagte anschließend, dass alle erleichtert und zufrieden mit dem Urteil seien. Es sei ein langer und harter Kampf um die Glaubwürdigkeit ihrer Mandantin gewesen. Im Prozess hatte Rieke Ramona R. vorgehalten, ihr Kind als "Fehler" und "Hure" bezeichnet zu haben. Statt in Liebe aufgezogen, sei das Mädchen zur Unterwerfung dressiert worden wie ein Tier, so die Opferanwältin. Die Anwälte der Mutter und des Stiefvaters hatten Freisprüche gefordert und das Glaubwürdigkeitsgutachten kritisiert, das von der Tochter erstellt wurde.

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Schilder mit der Aufschrift Landgericht, Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft hängen an einem Gebäude. © NDR Foto: Julius Matuschik

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Hallo Niedersachsen | 29.06.2023 | 19:30 Uhr

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