Nach Rassismus-Vorwurf: Es steht Aussage gegen Aussage
Die Verwaltung gibt sich nach einer Woche bei ihren Aufklärungsversuchen geschlagen. "Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass uns zwei sich widersprechenden Aussagen vorliegen", sagte der kommissarische Schuldezernent Tobias Pollmann laut Mitteilung der Stadt von Freitag. Pollmann und Braunschweigs Hochbaudezernent Holger Herlitschke hatten demnach sowohl mit dem Geschäftsführer der Sicherheitsfirma als auch mit Atakan Koçtürk, dem Sprecher des Stadtschülerrats, gesprochen. Die Stadtverwaltung sehe sich außerstande, den Vorfall vom vergangenen Sonntag aufzuklären, heißt es in dem Schreiben.
Geschäftsführer vertraut auf Aussage des Mitarbeiters
Der Geschäftsführer soll der Mitteilung zufolge gegenüber den beiden Dezernenten gesagt haben, dass er intensiv mit dem beschuldigten Mitarbeiter gesprochen habe. Er sehe keine Veranlassung, der Aussage des Mannes nicht zu glauben. Das Unternehmen dulde keine diskriminierenden und rassistischen Bemerkungen und biete regelmäßig interkulturelle Trainings an. "Wir nehmen die geäußerten Vorwürfe sehr ernst. Wir dürfen aber auch keine Vorverurteilung vornehmen", so Pollmann. Mit dem Geschäftsführer des Sicherheitsunternehmens habe man "bisher sehr gut zusammengearbeitet".
Koçtürk rückt nicht von seinem Standpunkt ab
Mit dem Standpunkt des Unternehmens in einem weiteren Gespräch am Donnerstag konfrontiert, widersprach Schülervertreter Koçtürk. Er beharrte offenbar weiter darauf, dass der Sicherheitsmitarbeiter ihn rassistisch beleidigt habe. "Der ganze Vorfall ist ausgesprochen unglücklich und bleibt auch nach einer Woche weiterer Gespräche unbefriedigend", sagte Pollmann.
Vorfall ereignet sich Sonntag in städtischem Gebäude
Unstrittig ist, dass der Sicherheitsmitarbeiter Koçtürk am Sonntag in einem städtischen Gebäude antraf und die Polizei informierte. Bei dem Aufeinandertreffen soll es zu dem rassistischen Übergriff gekommen sein. Inzwischen hat die Stadt Koçtürk und anderen Ehrenamtlichen aus dem Schulbetrieb einen Transponder für das Gebäude und einen schriftlichen Nachweis über dessen Tätigkeit als Schülervertreter ausgehändigt.