Der Angeklagte Christian B. (l) sitzt im Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig neben seinem Anwalt Friedrich Fülscher. © picture alliance/dpa Foto: Julian Stratenschulte

Prozess gegen "Maddie"-Verdächtigen: Anklage will neue Richter

Stand: 05.07.2024 12:25 Uhr

Im Prozess gegen den auch im Fall "Maddie" verdächtigen Christian B. hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Der Grund: Der Haftbefehl gegen den Verdächtigen war aufgehoben worden.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Braunschweig habe die Strafkammer Argumente der Anklage übergangen, hieß es am Freitag. Es sei "ernsthaft zu befürchten", dass sich die Kammer ihre Meinung zur Tat- und Schuldfrage "lange vor Abschluss der Hauptverhandlung", die erst im Oktober beendet werden soll, gebildet habe. Diese "bereits abschließende Überzeugung" sei durch die ausstehende Beweisaufnahme vermutlich "nicht mehr zu erschüttern". Die Staatsanwaltschaft forderte eine "Neubesetzung mit unparteiischen Richterinnen und Richter". Über die Frage der Befangenheit soll bis zum nächsten Verhandlungstag Anfang August am Landgericht Braunschweig entschieden werden - von Richtern, die dem aktuellen Prozess nicht vorsitzen.

VIDEO: "Maddie"-Verdächtiger: Gericht hebt Haftbefehl auf (03.07.2024) (1 Min)

Kein dringender Tatverdacht - Gericht hebt Haftbefehl auf

Christian B. muss sich derzeit vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter fünf schwere Straftaten vor. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern in Portugal zwischen 2000 und 2017. Am Mittwoch hatte das Landgericht mitgeteilt: Die Kammer sehe keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe. Der Haftbefehl wurde daher aufgehoben.

B. bleibt wegen Vergewaltigung bis 2025 in Haft

Ein dringender Tatverdacht liegt dann vor, wenn nach bisherigen Ermittlungsergebnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Verdacht ist nur hinreichend, wenn bei der vorläufigen Bewertung des Falls eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Im Gefängnis bleibt Christian B. dennoch bis Anfang 2025. Er wurde im Jahr 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin in Portugal verurteilt. Der Fall ereignete sich bereits im Jahr 2005. Christian B. steht im Verdacht, die Britin Madeleine McCann im Jahr 2007 in Portugal entführt und getötet zu haben. Der Fall "Maddie" ist aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

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Dieses Thema im Programm:

Niedersachsen 18.00 | 03.07.2024 | 18:00 Uhr

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