Neu aufgerollter Missbrauchsprozess: Ehepaar freigesprochen
Im neu aufgerollten Missbrauchsprozess gegen ein Ehepaar aus Goslar sind die beiden Angeklagten vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf schwerer Straftaten an der Tochter freigesprochen worden.
Knapp zwei Jahre lang hatten die 54-jährige Mutter und der 58 Jahre alte Stiefvater der 26-Jährigen in Untersuchungshaft gesessen - offenbar unschuldig. Dafür sollen sie nun entschädigt werden. Als Gründe für den Freispruch nannte das Gericht am Donnerstag unter anderem sehr widersprüchliche und mehrfach gleichlautende Aussagen sowie ein emotionsloses Verhalten der Tochter. "Die Kammer ist überzeugt davon, dass die 19 angeklagten Taten nicht stattgefunden haben", sagte die Richterin im Landgericht Braunschweig. Zuvor waren - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - ein weiteres Gutachten verlesen und die Plädoyers gehalten worden. Gegen das Urteil ist eine Revision möglich.
Mutter wies Missbrauchs-Vorwürfe von sich
Zum Auftakt des zweiten Prozesses im August hatte die Tochter erneut schwere Vorwürfe gegen die Mutter und den Stiefvater erhoben: Sie sei mehrfach vergewaltigt, misshandelt und verletzt worden. Außerdem sollte das Paar ihren Tod geplant haben. Bei der Beweisaufnahme waren daran jedoch Zweifel an den Anschuldigungen aufgetaucht. Ein Gutachter hatte im neuen Prozess ausgesagt, er halte es für wenig wahrscheinlich, dass die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen. Die Mutter der jungen Frau hatte zum Auftakt des zweiten Prozesses ausgesagt, die angeklagten Gewalttaten habe es nicht gegeben.
BGH hob erstes Urteil auf
In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Braunschweig war das Paar zu dreizehneinhalb Jahren beziehungsweise neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Unter anderem sollte die Aussagefähigkeit des mutmaßlichen Opfers besser geklärt werden. Schon vor Beginn des zweiten Prozesses hatte die Kammer den Haftbefehl im Juni aufgehoben, weil sie keinen dringenden Tatverdacht mehr sah.