Tochter als Sexsklavin missbraucht? Eltern erneut vor Gericht
Wegen Misshandlung ihrer Tochter waren eine Mutter und ein Stiefvater aus Goslar 2023 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil auf. Im neu aufgerollten Prozess hat sich die Mutter nun geäußert.
Vor dem Landgericht Braunschweig hat die 54-jährige Beschuldigte jegliche Vorwürfe von sich gewiesen. "Die angeklagten Gewalttaten gab es nicht", ließ die Frau am Montag durch ihren Anwalt mitteilen. Sie habe nie die Hand gegen ihre 26-jährige Tochter erhoben, keine Gewalt an ihr geduldet und ihr auch nicht nach dem Leben getrachtet, sagte der Anwalt im Landgericht Braunschweig. Ihr 58-jähriger Ehemann, der angeklagte Stiefvater, äußerte sich am Montag nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten 19 Taten vor, darunter sexueller Missbrauch, Nötigung, schwere Körperverletzung und geplanter gemeinschaftlicher Mord.
26-Jährige hat depressive Phasen
Ein Gutachter hat am Montag ein Persönlichkeitsgutachten des mutmaßlichen Opfers vorgestellt. Demnach zeige die 26-Jährige selbstverletzendes Verhalten sowie depressive Phasen. Dass die Tochter manipulativ oder psychotisch ist oder als Kind Traumata erlitten hat, könne der Gutachter nicht abschließend attestieren. Landgericht und Staatsanwaltschaft hatten im vorherigen Prozess die Ermittlungsarbeit der Polizei kritisiert, weil der 26-Jährigen unter anderem lange nicht geglaubt worden sei.
Aussagetüchtigkeit der Tochter im Fokus
Im neuen Prozess sollen die Aussagetüchtigkeit und Vernehmungsfähigkeit des mutmaßlichen Opfers im Fokus stehen und auf mögliche Widersprüche in den Aussagen der 26-jährigen Tochter geachtet werden. Dafür sollen auch Vernehmungsprotokolle von Polizei und Staatsanwaltschaft stärker einbezogen werden, hieß es. Im vorherigen Prozess hatten Anwälte der Mutter und des Stiefvaters das Glaubwürdigkeitsgutachten kritisiert, das von der Tochter erstellt wurde.
Es bestehe kein dringender Tatverdacht
Im Juni 2023 hatte die Mutter der erwachsenen Frau unter anderem wegen mehrerer Vergewaltigungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren erhalten. Ihr Partner wurde zu neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Beide sind inzwischen nicht mehr in Haft. Sie seien zwar noch verdächtig, es gebe aber keinen dringenden Tatverdacht mehr, hieß es vom Landgericht.
Mangelnde Beweise: Urteil gegen Eltern aufgehoben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil gegen die Mutter und den Stiefvater aufgehoben, weil aus Sicht der Bundesrichter die Beweiswürdigung lückenhaft war. Sie waren der Meinung, dass die Begründung der Braunschweiger Richter in dieser Form nicht für die Verurteilung ausreichte. Nun muss sich eine andere Kammer des Landgerichts Braunschweig mit den Vorwürfen gegen das Ehepaar beschäftigen.
Auch Ex-Partnerin der Tochter verurteilt
Nicht nur die Eltern der 26-Jährigen waren vom Landgericht Braunschweig für schuldig befunden worden. 2022 war eine Ex-Partnerin der Tochter wegen schwerer Misshandlungen zu mehr als sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die damals 28-jährige Angeklagte hatte unter anderem einen sexuellen Übergriff in besonders schwerem Fall, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie einen versuchten Totschlag auf ihre Lebensgefährtin eingeräumt. Erst im Anschluss gerieten die Eltern in den Fokus der Justiz. Für den neuen Prozess gegen das Paar sind Termine bis Ende Oktober geplant.