Klimaschutzklage gegen VW: Berufung am OLG Braunschweig erfolglos
Umweltaktivisten wollten mithilfe von Greenpeace erreichen, dass VW seine CO2-Emissionen deutlich stärker reduziert als vom Konzern selbst geplant. Jetzt sind sie vor dem Oberlandesgericht Braunschweig gescheitert.
Die Argumentation des Oberlandesgerichtes (OLG) ist unmissverständlich: Volkswagen halte sich an geltendes Recht. Außerdem habe der Konzern Vorgaben geschaffen, die zu Klimaneutralität führten. Damit sei er seiner Verpflichtung, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren, nachgekommen. Die Kläger, zwei Waldbesitzer sowie die Studentin und Umweltaktivistin Clara Meyer, hatten VW zunächst vor dem Landgericht Braunschweig verklagt. Nachdem sie dort gescheitert waren, hatten sie am Oberlandesgericht Berufung eingelegt.
VW: Klagen gegen einzelne Unternehmen falscher Weg
Die Kläger argumentieren, dass VW mit seinen Fahrzeugen zum weltweiten Klimawandel beitrage und dadurch auch ihre persönlichen Rechte beeinträchtige, die durch das Grundgesetz geschützt seien - unter anderem das Recht auf Gesundheit. Laut Oberlandesgericht müssen die Kläger dagegen die von ihnen angeführten Beeinträchtigungen dulden. Auch Volkswagen selbst hatte immer wieder betont, dass Klagen gegen einzelne Unternehmen nicht der richtige Weg seien, um mehr Klimaschutz zu erreichen. Es sei Aufgabe des demokratisch gewählten Gesetzgebers, den Klimaschutz zu gestalten.
Grundsätzliche Frage nach Klimaschutzvorgaben bleibt unbeantwortet
Mit der grundsätzlichen Frage, ob die gesetzlichen Klimaschutzvorgaben ausreichend sind, hat sich das Gericht nach eigenen Angaben nicht befasst. Diese Frage unterliege "einem weiteren gesellschaftlichen und politischen Diskurs". Im vorliegenden Zivilrechtsstreit könne sie nicht entschieden werden, da er nur das unmittelbare Verhältnis zwischen den Klägern und VW betreffe.
Greenpeace: "Ernsthaftigkeit der Lage verkannt"
Greenpeace hatte die Waldbesitzer sowie Clara Meyer unterstützt und kritisiert jetzt, dass es nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht gekommen sei. Das Gericht habe sich nicht mit den Tatsachen auseinandergesetzt und die Ernsthaftigkeit der Lage verkannt, so die Kritik. Es würden entsprechende Rechtsmittel geprüft. Die beiden Kläger und die Klägerin könnten in einem nächsten Schritt vor den Bundesgerichtshof ziehen. Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte Clara Meyer gesagt, dass sie mit einem "langen Weg durch die Instanzen" rechne.