Handschellen auf Computertastatur © Fotolia.com Foto: Spuno
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AUDIO: Mann in Salzgitter wegen Kinderpornografie in U-Haft (1 Min)

Kinderpornos aufgenommen und verbreitet? 33-Jähriger in U-Haft

Stand: 19.06.2024 15:50 Uhr

Ein 33-Jähriger aus Salzgitter steht im Verdacht, über einen längeren Zeitraum hinweg Kinder zu sexuellen Handlungen gezwungen und Bilder davon aufgenommen zu haben. Er kam am Mittwoch in U-Haft.

Das Amtsgericht Hannover verkündete am Mittwoch den Haftbefehl. "Der Tatverdächtige kommt in Untersuchungshaft", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Polizisten hatten den Mann in der Nacht zu Mittwoch in Salzgitter festgenommen und dessen Wohnung durchsucht, wie das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen und die Staatsanwaltschaft Hannover mitteilten.

Mann soll Kinder vor Webcams zu sexuellen Handlungen bewegt haben

Der 33-Jährige steht laut LKA und Staatsanwaltschaft im Verdacht, über "einen längeren Zeitraum hinweg" kinderpornografisches Bildmaterial aufgenommen und verbreitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, als Lockvogel im Darknet aufgetreten zu sein. Diese sogenannten Capper bringen den Ermittlern zufolge Kinder dazu, sich vor einer Webcam zu entkleiden und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Ermittelt wird noch, wie viele Kinder Opfer des Beschuldigten geworden sind. Den Hinweis auf die IP-Adresse des Mannes hatte das LKA vergangenen Mai von britischen Ermittlern erhalten.

Verdächtiger wurde von Wohnungsdurchsuchung überrascht

Die Festnahme sei ein Erfolg im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen, zeige aber auch, "wie perfide diese Täter und Täterinnen agieren", sagte LKA-Präsident Friedo de Vries. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung sei der Verdächtige überrascht worden, teilte eine LKA-Sprecherin dem NDR Niedersachsen mit. Die Beamten stellten unter anderem einen Computer, ein Smartphone und mehrere Speichermedien sicher. Diese sollen jetzt im Kriminaltechnischen Institut (KTI) des LKA untersucht werden.

Ermittlungen dauerten mehr als ein Jahr

Die Festnahme erfolgte 13 Monate nach den ersten Informationen der britischen Ermittlern. Der Tipp aus Großbritannien sei erst einmal geprüft worden, dann sei ermittelt worden und das "dauert halt", so die LKA-Sprecherin. Insbesondere habe der Zugriff so geplant und durchgeführt werden müssen, dass der Beschuldigte kein Beweismaterial vernichten konnte.

Tipps vom LKA: So können Eltern ihre Kinder schützen

  • Kinder altersgerecht aufklären, damit sie Situationen einschätzen und erklären können. Kindes-Missbrauch nicht zum Tabu-Thema machen - das erzeugt Vertrauen bei Kindern, sich im Bedarfsfall zu öffnen.
  • Kinder können Missbrauchsverhalten nicht allein beenden - sie benötigen unbedingt Hilfe!
  • In Schulen und anderen Einrichtungen nachfragen, ob Betreuende einen Ehrenkodex oder eine Verpflichtungserklärung mit konkreten Regeln für den Umgang mit Kindern unterschreiben.
  • Nachfragen, ob Mitarbeitende ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen und ob Leitlinien bestehen, wie mit Verdachtsfällen umgegangen wird.
  • Kindern ein gutes Selbstbewusstsein, Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit vermitteln und ihnen das Gefühl geben, dass sie volles Vertrauen genießen.

Tipps vom LKA: Diese Botschaften können Kinder stärken

  • "Du kannst immer 'nein' sagen! Wenn du etwas unangenehm, komisch, falsch oder schmerzhaft empfindest, sag klar und entschieden, dass du das nicht willst! Du brauchst nichts zu tun, was dir nicht gefällt!"
  • Kinder, die 'nein' sagen und entsprechend handeln, werden seltener Opfer von Missbrauch. "Du verpetzt niemanden! Wenn du etwas weitererzählst, das dir schlechte oder unangenehme Gefühle gemacht hat, verhältst du dich richtig! Böse Geheimnisse sind keine Geheimnisse und dürfen erzählt werden!"
  • Kinder dürfen kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie Dinge berichten, unter denen sie leiden. Im Gegenteil: Sie sollen erfahren, dass es der richtige Weg zur Lösung ihres Problems ist.
  • "Du kannst Hilfe holen! Überlege dir vorher, wem du dich anvertraust und wer dir bei deinem Problem am besten helfen kann!" Neben den Eltern können das auch andere Erwachsene oder Freunde sein.

Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch

  • Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte in diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (Quelle: BKA)
  • Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
  • Der Verein "Wendepunkt" betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff "Missbrauch" sei nicht angebracht - er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff "sexuelle Gewalt" genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
  • Die Polizei hingegen verwendet den Begriff "Kinderpornografie" neben Formulierungen wie "Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern" oder "Darstellung von sexueller Gewalt", da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 19.06.2024 | 13:30 Uhr

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