Entlaufene Galloways: Landkreis Göttingen setzt Halter Frist
Der Landkreis Göttingen will dem Besitzer der seit Juni entlaufenen Galloway-Rinder verbieten, weiter Nutztiere zu halten. Der Kreis wirft ihm vor, gegen das Tierschutzrecht zu verstoßen und nicht mit den Behörden zusammen zu arbeiten. Der Rinderhalter hat einen entsprechenden Brief bekommen. Zwei Wochen hat er nun Zeit, sich zu äußern. Der Halter sieht sich als Opfer der Ämter und will einen Anwalt einschalten. Er wirft dem Landkreis vor, durch Einfangaktionen mit berittenen Cowboys die Tiere verschreckt zu haben. Zudem beklagt der Halter, dass ihm ein Platzverweis für seine Weiden unter Androhung von Haft erteilt worden sei. Der Landkreis erklärt, der Halter habe seine Zäune nicht gesichert und weigere sich, die Rinder einzufangen. Mit dem Platzverweis wolle man vermeiden, dass er mögliche Aktionen stört. Der Landkreis versucht seit Juni, die ausgebüxten und durch das Kreisgebiet streifenden Galloways einzufangen. Die Kosten sollen dem Halter in Rechnung gestellt werden.