Das Modell der Justitia trägt den Schriftzug Volkswagen AG. © picture alliance / ZB | Sascha Steinach Foto: picture alliance / ZB | Sascha Steinach

Keine Gehaltserhöhung für Ex-VW-Manager: Gericht lehnt Klagen ab

Stand: 15.10.2024 13:52 Uhr

Haben Ex-VW-Manager einen Anspruch auf Gehaltserhöhungen, die ihnen wegen des VW-Sparkurses gestrichen wurden? Darüber hat heute das Arbeitsgericht in Braunschweig verhandelt - und die Klagen überwiegend abgewiesen.

In 23 von 26 am Dienstag verhandelten Fällen entschied das Gericht, dass die Ex-Manager keinen Anspruch auf das Geld haben. Die anderen drei Fälle müssen weiterverhandelt werden, hieß es am Mittag. Ausstehend sind darüber hinaus noch die Klagen von rund 100 weiteren früheren VW-Führungskräften. Auch sie sollen am Arbeitsgericht in Braunschweig verhandelt werden.

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Außertarifliche Verträge

Den überwiegend ehemaligen Manager des VW-Konzerns geht es um Weitergabe einer Gehaltserhöhung sowie einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich bei den Klägern fast durchweg um außertariflich bezahlte Führungskräfte im Vorruhestand, die bei VW weiter auf der Gehaltsliste stehen. Sie hatten sich über Möglichkeiten sogenannter Zeitwertpapiere freistellen lassen. VW-Mitarbeitende konnten so über eine Umwandlung ihrer Entgeltbestandteile früher in den Ruhestand gehen - bei Fortzahlungen ihrer Bezüge.

Streit um 3,3 Prozent Gehaltserhöhung

Bei ihrer Klage beriefen sich die Manager laut Gericht auf eine Zusage von VW aus dem März 2023: Damals soll den Managern zugesichert worden sein, dass die Leistungen aus dem letztjährigen Tarifabschluss auch dem Management und den außertariflich Beschäftigten gewährt werden sollten. Anfang 2024 informierte der Konzern die Manager dann allerdings, dass wegen des Sparprogramms des Unternehmens das Geld nicht gezahlt werde. Die eigentlich für Mai anstehende Gehaltserhöhung um 3,3 Prozent sowie die 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie entfielen dadurch. Dagegen wehrten sich die Manager.

VW: "Halten Klage für unbegründet"

VW hatte die Forderungen im Vorfeld zurückgewiesen. "Wir halten die entsprechenden Klagen für unbegründet und werden unsere Rechtsauffassung vor Gericht darlegen", hatte ein VW-Sprecher im Vorfeld des Verfahrens erklärt. Damit war der Konzern - zumindest in der Mehrzahl der Fälle - offenbar erfolgreich.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 15.10.2024 | 13:30 Uhr

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