Das Rathaus in Bad Gandersheim in der Abenddämmerung. © picture alliance / Artcolor

Bad Gandersheim: Wieder Einspruch gegen Wahl des Bürgermeisters

Stand: 09.01.2025 15:26 Uhr

Kurz nach der Wahl des Bürgermeisters in Bad Gandersheim wird die Entscheidung angezweifelt. Nun soll geprüft werden, ob Niklas Kielhorn (SPD) im Amt bleiben darf oder ob neu gewählt werden muss.

Der Kandidat der SPD hatte Anfang Dezember 2024 die Wahl des Bürgermeisters in Bad Gandersheim (Landkreis Northeim) für sich entschieden. Nicht mal einen Monat später wird dieses Votum angezweifelt. Am 30. Dezember wurde, so die Stadtverwaltung, ein anonymer Wahleinspruch vorgelegt. Der neu gewählte Bürgermeister Niklas Kielhorn bedauert das: Es halte die Unruhe in Bad Gandersheim weiter hoch, sagte er in einem Gespräch mit dem NDR in Niedersachsen. Er hatte auf einen Neustart gehofft. Doch dieser werde nun auf die Probe gestellt.

Zweiter Einspruch gegen Bürgermeisterwahl in vier Jahren

Die Person, die anonym Einspruch gegen die Wahl von Kielhorn eingelegt hat, wird von Rechtsanwalt Felix Arndt unterstützt. Das bestätigte der Anwalt auf Anfrage des NDR Niedersachsen. Arndt hatte bereits gegen Kielhorns Amtsvorgängerin Franziska Schwarz (SPD) Erfolg mit einem Wahleinspruch vor dem Verwaltungsgericht Göttingen und dem Oberwaltungsgericht in Lüneburg. Kielhorns Vorgängerin hatte den Gerichten zufolge ihre Neutralität im Wahlkampf verletzt. Deshalb war die vergangene Bürgermeisterwahl 2021 aufgrund des erfolgreichen Einspruchs für ungültig erklärt worden und es musste am 8. Dezember 2024 neu gewählt werden.

Vorwurf an SPD Bad Gandersheim: Illegale Spenden per E-Mail?

Nun wird Kielhorns Wahlleiterin Franziska Vogt (SPD) in dem Einspruch vorgeworfen, dass sie sich nicht neutral verhalten habe, so Arndt. Die SPD in Bad Gandersheim werde außerdem dafür kritisiert, illegal Spenden per E-Mail eingesammelt zu haben. Die Verwendung der E-Mail-Adressen sei laut Einspruch als Missbrauch der persönlichen Daten zu sehen. Laut Bürgermeister Kielhorn handelte es sich bei den Empfängern um Mitglieder des Ortsvereins oder Gewerbetreibende mit öffentlich zugänglichen Kontaktdaten. Er sehe darin keinen Datenmissbrauch.

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Geschönte Zahlen? Welche Rolle spielt die Landesgartenschau?

Ein dritter Vorwurf hat mit der zurückliegenden Landesgartenschau in Bad Gandersheim zu tun. Im April 2024 hatte die Trägergesellschaft der Landesgartenschau 2023 Insolvenz anmelden müssen. Das Defizit betrug damals nach Angaben des Insolvenzverwalters rund 600.000 Euro. Auch die Zahl der Besucherinnen und Besucher war von 460.000 Menschen auf 425.000 nach unten korrigiert worden. Bei Kielhorns erster Ratssitzung habe dann die Geschäftsführerin der Landesgartenschau diese Zahl noch einmal um 44.000 Personen nach unten korrigiert. Im Wahleinspruch wird der Stadtverwaltung vorgeworfen, diesen Wert bewusst zurückgehalten zu haben, um den SPD-Kandidaten zu schützen. Kiehlhorn findet das nach eigenen Angaben abstrus und fragt, warum die Verwaltung daran Interesse haben sollte, einen Kandidaten zu schützen.

Stadtrat in Bad Gandersheim soll Einspruch prüfen

Derzeit werde der Einspruch noch durch Mitarbeitende des Wahlamts geprüft, so Kielhorn. Da es um juristische Feinheiten und Fragestellungen geht, will sich die Verwaltung dazu auch externe Einschätzungen einholen. Nach dieser Prüfung müsse der Stadtrat entscheiden, wie es weitergeht. Befürwortet er den Einspruch, stünden Neuwahlen an. Wenn der Stadtrat den Wahleinspruch ablehnt, könne die Person, die den Einspruch erhoben hat, eine Klage einreichen. Dazu kam es auch, als der Bürgermeisterwahl von 2021 widersprochen wurde. Rechtsanwalt Felix Arndt zeigte sich zuversichtlich, dass der Einspruch auch dieses Mal erfolgreich sein wird. Kielhorn erwartet zunächst die Entscheidung des Stadtrats, voraussichtlich im kommenden März.

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