Bürgermeisterwahl ungültig: Auch Stadtrat will in Berufung gehen
Der Streit um die Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim geht weiter. Nach Amtsinhaberin Franziska Schwarz (SPD) will nun auch der Rat der Stadt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts vorgehen.
Das hat der Rat der Stadt im Landkreis Northeim am Donnerstagabend entschieden, wie der NDR Niedersachsen berichtet. Zuvor hatte bereits Bürgermeisterin Schwarz angekündigt, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu stellen. Sie sehe durch das Urteil ihre Arbeit und Reputation als Bürgermeisterin in einer Weise beschädigt, die sie so nicht stehen lassen will, teilte Schwarz am Dienstag mit.
Schwarz soll ihre Neutralitätspflicht verletzt haben
Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte Ende Februar die Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim aus dem Herbst 2021 für ungültig erklärt. Nach Ansicht der Kammer hatte die SPD-Politikern in den letzten Wochen des Wahlkampfs ihre Neutralitätspflicht verletzt. Sie habe ihr Amt ausgenutzt, um verdeckt Wahlkampf zu führten, urteilte das Gericht. In dem Verfahren ging es um sogenannte "Gespräche über den Gartenzaun", bei denen Schwarz als Bürgermeisterin die Ortschaften besucht hatte. Dabei sei sie nicht "offen als Privatperson und Wahlkämpferin in eigener Sache aufgetreten", urteilte das Gericht.
Urteil habe weitreichende Folgen über Bad Gandersheim hinaus
Die Auffassung des Gerichts teilt Schwarz nicht: Das Gesprächsangebot habe sie im ersten Jahr der Corona-Pandemie begonnen und in den Folgejahren fortgeführt, weil die Nachfrage dazu aus den Dörfern selbst kam, teilte Schwarz mit. Auch 2021 habe es sich um dienstliche Veranstaltungen und nicht um privaten Wahlkampf gehandelt. "Ich habe immer strikt darauf geachtet, dies voneinander zu trennen", so Schwarz. Das Urteil habe in Schwarz' Augen weitreichende Folgen über Bad Gandersheim hinaus. Sollte es rechtskräftig werden, bedeutete dies, dass sich Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber "in den letzten sechs Wochen vor der Wahl draußen möglichst nicht blicken lassen sollten", sagt die Politikerin. Ansonsten liefen sie Gefahr, dass ihre Wahl später wegen "angeblicher Verletzung des Neutralitätsgebots von irgendeiner Person angefochten wird".