Verfassungsschutz: Landtag soll über mehr Befugnisse entscheiden
Der niedersächsische Verfassungsschutz soll mehr Rechte bekommen. Ein Gesetzentwurf von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sieht unter anderem die Überwachung von Einzelpersonen und Drohneneinsätze vor.
Bislang war die Überwachung von Einzelpersonen nur bei Mitgliedern extremistischer Organisationen oder bei Personen möglich, die bereits als gewalttätig aufgefallen sind. Der neue Gesetzentwurf sieht hingegen vor, dass Einzelpersonen, die sich etwa im Internet radikalisieren, bereits vor möglichen militanten Aktionen doppelt so lange observiert werden können wie bisher - nämlich 48 statt 24 Stunden lang. Außerdem könnte der Verfassungsschutz mit dem neuen Gesetz Kontostammdaten abfragen, also wann ein Konto eröffnet wurde und wem es gehört. Des Weiteren sollen künftig Drohnen eingesetzt werden können, die zum Beispiel verdächtige Treffen in ländlichen Gegenden überwachen. Niedersachsen ist das einzige Bundesland, in dem das bisher noch nicht erlaubt ist.
Gewerkschaft der Polizei begrüßt geplante Änderungen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen bezeichnet die geplanten Anpassungen als "wichtigen Schritt, um sowohl die Handlungsfähigkeit als auch die Rechtssicherheit der Behörden zu gewährleisten und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte sicherzustellen." Denn: Der Verfassungsschutz sei als "Frühwarnsystem" wesentlich für die Wahrung der inneren Sicherheit, teilte die GdP am Dienstag mit. Der Entwurf berücksichtige die technologischen Entwicklungen und veränderten Dynamiken in der Sicherheitslandschaft. Bedrohungen können laut der GdP besser erkannt und bekämpft werden.
CDU geht Gesetzesentwurf nicht weit genug
Die CDU-Landtagsfraktion hatte schon vor Wochen Vorschläge für ein Verfassungsschutzgesetz vorgelegt, die an einigen Stellen über den Entwurf von Daniela Behrens hinausgehen. So will die CDU auch die Überwachung von Gesprächen in Wohnungen erlauben ‑ da dies, wie der CDU-Rechtspolitiker Christoph Plett meint, durchaus mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sei. Nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion ist das bisherige niedersächsische Verfassungsschutzgesetz bundesweit das schlechteste, da es der Behörde die wenigsten Eingriffsbefugnisse einräumt. Im Dezember soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und dort voraussichtlich 2025 beschlossen werden.