Streit um Eierlikör-Slogan: Familienbetrieb siegt vor Gericht
Es ging um fünfmal "Ei", zusammengefasst im Slogan "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei", mit dem Eierlikörhersteller Nordik aus Horneburg (Landkreis Stade) geworben hatte. Konkurrent Verpoorten war empört und klagte.
Die Nähe zur seit Jahrzehnten geschützten Wortmarke "Eieiei" und dem Slogan "Eieiei Verpoorten" sei zu groß, so die Begründung des Spirituosenherstellers aus Bonn für die Klage, die am Donnerstag am Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt wurde. Der Slogan der Jorker Brennerei sei daher als Rufausbeutung zu werten, meinten die Anwälte des Unternehmens. Die Richter sahen das jedoch anders: Einem Eierlikörhersteller könne nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, erläuterte der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz. Somit könne nicht von einer Markenverletzung gesprochen werden.
Unterschiedliche Reaktionen auf das Urteil
Damit blieb das Gericht bei seiner vorläufigen Bewertung vom März. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Allerdings kann Verpoorten Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Nichtzulassung einlegen. Nordik-Geschäftsführer Arndt Weßel nahm das Urteil erfreut zur Kenntnis. Verpoorten-Geschäftsführer William Verpoorten sagte, man nehme zur Kenntnis, dass das Gericht die Rechtslage anders bewerte als sein Unternehmen.