Urteil zu Käpt'n Iglo: Appel darf ähnliche Figur nutzen
Iglo hat vor Gericht einen Streit um die Werbefigur Käpt'n Iglo verloren. Die Firma wollte dem Konkurrenten Appel Feinkost verbieten, mit einer ähnlichen Figur für Tiefkühl-Fisch zu werben.
Bart und Mütze sind jedoch keine Exklusivmerkmale von Käpt'n Iglo, entschieden die Richter am Münchener Landgericht - und wiesen die Klage von Iglo ab. Der Hamburger Tiefkühlkost-Produzent hatte argumentiert, dass Appel Feinkost aus Cuxhaven die Verbraucher in die Irre führe, weil eine Verwechslungsgefahr beider Figuren bestehe. Das sahen die Richter jedoch anders.
Gericht weist auf Unterschiede hin
Die Richter sahen keinen Beleg dafür, dass Appel Käpt'n Iglo kopiert hat - auch wenn beide Werbefiguren ältere Herren mit Bart und Mütze seien. Die Richter wiesen auf die Unterschiede hin: So trage der Iglo-Seemann eine Kapitänsmütze und der von Appel eine Elblotsenmütze. Auf den meisten Bildern habe die Appel-Werbefigur zudem einen grauen Anzug an - und keinen blauen wie Käpt'n Iglo. Statt eines weißen Rollkragenpullovers und eines weißen T-Shirts trage der Appel-Mann eine karierte Weste mit Krawatte sowie einen Seidenschal.
"Gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler"
Zeigen dürfen wir den feinen Herrn an dieser Stelle nicht: Ein Bild der eigenen Werbefigur wollte Appel auch auf Anfrage von NDR.de nicht zur Verfügung stellen. Die Richter aber haben natürlich Darstellungen beider Werbefiguren gesehen und schlussfolgerten, dass es sich bei der Appel-Werbefigur gar nicht um einen Seemann handele, sondern um einen "gut situierten Herrn in einem eleganten Dreiteiler". Dementsprechend sahen die Richter keine Verwechslungsgefahr und damit auch keine Irreführung der Verbraucher.
Iglo wirft Appel Ausnutzung der Bekanntheit von Käpt'n Iglo vor
Iglo hatte vor der Urteilsverkündung darauf hingewiesen, dass Käpt'n Iglo bei den Deutschen eine Bekanntheit von mehr als 80 Prozent habe. Iglo könne die von Appel Feinkost vertretene Position, "dass es sich nicht um eine Nachahmung unter Ausnutzung der Bekanntheit und des Markterfolgs der Werbefigur und -konzeption des Käpt'n Iglo handelt, nicht nachvollziehen oder akzeptieren".