Straftäter nach Flucht aus Maßregelvollzug Moringen gefasst
Nach vier Monaten auf der Flucht ist der aus dem Maßregelvollzug Moringen ausgebrochene Straftäter in Frankreich gefasst worden. Französische Polizisten nahmen ihn im Süden des Landes fest.
Wo der Mann genau aufgegriffen wurde, wollte die Polizei Lüneburg, die den Fall aus Kapazitätsgründen übernommen hat, nicht sagen. Über die Festnahme hatte zuerst das "Göttinger Tageblatt" berichtet. "Noch gibt es sehr wenig Details, wir gehen aber davon aus, dass der Mann im Süden des Landes in eine Kontrolle geriet", sagte eine Sprecherin der Zentralen Kriminalinspektion Lüneburg am Freitag. Demnach wurde im Ausland nicht nach dem Mann gefahndet. Noch befinde sich der Straftäter in Frankreich. Die Justizbehörden beider Länder tauschten sich noch über das weitere Vorgehen aus. Ziel ist es wohl, dass der Mann wieder nach Moringen kommt. Der 33-Jährige war Ende Juni aus dem Maßregelvollzug im Landkreis Northeim ausgebrochen.
13 Insassen seit 2000 aus Moringen geflohen
Es war nicht der erste Ausbruch aus dem Maßregelvollzug in Moringen. Nach Angaben des Sozialministeriums flohen seit Anfang 2000 insgesamt 13 Insassen aus der Einrichtung. Nach dem Ausbruch im Juni hatte das Ministerium angekündigt, bauliche und technische Veränderungen zu prüfen, damit die Einrichtung künftig sicherer wird. So könnten etwa Fenstergriffe in den Zellen abmontiert werden. Weitere Details hatte das Ministerium nicht offenlegen wollen. Die Menschen, die in Moringen untergebracht seien, litten an psychischen Krankheiten oder seien drogenabhängig und würden dort therapiert. Deshalb unterscheide sich die Unterbringung von der in einer Justizvollzugsanstalt.
Mann flüchtete bereits aus anderer Einrichtung
Der 33-Jährige war dort wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung untergebracht, so die Staatsanwaltschaft Verden. Das Landgericht habe ihn im Mai 2022 verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Diese erfolgte nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches. Eine solche Maßregel wird angeordnet, wenn jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat, und wenn infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Der Mann war nach Moringen verlegt worden, nachdem ihm im vergangenen Jahr bereits die Flucht aus einer weniger gesicherten Einrichtung eines Maßregelvollzugs gelungen war.