Sterbehilfe weiter nicht geregelt - Reaktionen aus Niedersachsen
Die Hilfe zum Suizid bleibt weiterhin ohne gesetzliche Grundlage. Zwei Gesetzentwürfe sind im Bundestag am Donnerstag gescheitert. In Niedersachsen hatten sich viele eine klare Gesetzeslage erhofft.
Dazu gehört der Vorsitzende der Diakonie Niedersachsen Hans-Joachim Lenke. "Wir haben uns vom Gesetzgeber eine gute und verlässliche Regelung zum assistierten Suizid gewünscht, allerdings haben beide Gesetzesentwürfe wichtige ethische und praktische Fragen offengelassen, die in einem neuen Gesetzesentwurf beantwortet werden müssen", so der Diakoniechef. Lenke forderte eine breite Diskussion. Das Thema müsse enttabuisiert werde. Es tauge nicht für knappe Mehrheiten.
Ärztekammer: Suizid-Hilfe ist komplex
Ähnlich sieht das Niedersachsens Ärztekammerpräsidentin Martina Wenker. Ein Gesetz zur Sterbehilfe habe weitreichende Folgen, die Suizid-Hilfe sei sehr komplex, so Wenker. Dass sich die Abgeordneten gegen die beiden Gesetzentwürfe entschieden hätten, gebe nun Zeit, das Thema in allen Facetten zu beleuchten. Maßgeblich sollte aus ärztlicher Sicht der Gedanke der Suizidprävention sein. Unklar blieb nach der Abstimmung im Bundestag, ob es in absehbarer Zeit einen Neuanlauf für ein Sterbehilfe-Gesetz geben wird.
Suizidprävention soll ausgebaut werden
Die beiden im Bundestag vorgelegten Gesetzesentwürfe wollten im Betäubungsmittelgesetz festschreiben lassen, dass es legal ist, todbringende Medikamente für einen assistierten Suizid zu verschreiben. Allerdings sahen die Vorschläge unterschiedlich hohe Hürden für diesen Schritt vor. Beide Entwürfe verfehlten die Mehrheit im Plenum. Angenommen wurde hingegen ein Antrag, der die Bundesregierung auffordert, einen deutschlandweiten Suizidpräventionsdienst aufzubauen.
Keine Regelung der Sterbehilfe - Landesbischof Meister bedauert das
Der evangelische Landesbischof Ralf Meister zeigte sich enttäuscht, dass die Hilfe zum Suizid weiter gesetzlich nicht geregelt ist. Gleichzeitig begrüßte er, dass sich eine Mehrheit im Bundestag für mehr Suizidprävention ausgesprochen hat. Dass es dazu bald ein Gesetz geben soll, beruhige ihn sehr, so Meister. Auch Niedersachsens Diakonie-Chef Lenke begrüßt das.
Bundesverfassungsgericht hatte Sterbehilfe-Verbot gekippt
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Grundsatzurteil vor drei Jahren ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert. Das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe hatte das Gericht für verfassungswidrig erklärt. Seitdem wird Sterbehilfe in Deutschland ohne gesetzliche Vorgaben praktiziert. Viele rechtliche Fragen - etwa zur Verschreibung todbringender Medikamente - sind dabei ungeklärt.