Stau auf der Autobahn: Was ist erlaubt? Was ist verboten?
Stand: 18.06.2024 15:40 Uhr
Beim Stau auf der Autobahn gibt es für Autofahrer einige Regeln, die sie beachten müssen. Rechts überholen? Aussteigen? Rettungsgasse? Der ADAC informiert, was erlaubt und was verboten ist.
Niedersachsen und Bremen starten am Freitag in die Sommerferien. Nach und nach folgen alle weiteren Bundesländer im Norden. Wie jedes Jahr wird es um diese Zeit voll auf den Straßen. Bei Staus auf der Autobahn gibt es dabei jedoch einige Regeln zu befolgen, sonst drohen Bußgelder bis hin zu Fahrverboten. Unter anderem darf der Standstreifen nicht als Fahrspur genutzt werden, Aussteigen und Umherlaufen sind ebenfalls verboten. Dies sind die Spielregeln im Stau:
Bei einem Stau dürfen Autofahrende nicht aus ihrem Auto aussteigen und die Autobahn betreten. Auch nicht, "wenn Sie es bei sengender Hitze im Wagen nur schwer aushalten", informiert der ADAC. Das Fahrzeug zu verlassen sei nur erlaubt, um einen Unfallort zu sichern. Bei längeren Störungen wie Vollsperrungen sei die Polizei oft jedoch nachsichtig.
Dem ADAC zufolge muss eine Rettungsgasse gebildet werden, noch bevor ein Stau entstanden ist - also bereits bei stockendem Verkehr. Eine Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Wer sich an diese Regeln nicht hält, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro rechnen.
Für das Überholen auf der rechten Seite im Stau gibt es Sonderregelungen. Das ist nur erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 Stundenkilometern fährt. Steht der Verkehr, darf nur mit maximal 20 Stundenkilometern überholt werden. Ist der Verkehr links in Bewegung, darf nur mit maximal 20 Stundenkilometern Differenzgeschwindigkeit überholt werden. Als Strafe drohen bei Nichteinhalten dieser Regel ein Punkt in Flensburg und eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro.
Am Steuer darf das Handy nicht in die Hand genommen werden - auch nicht im Stau. Das ist nur erlaubt, wenn der Motor des Fahrzeuges abgeschaltet ist. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 100 bis 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Der Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert, daher dürfen normale Autos ihn nicht als Fahrbahn nutzen - auch nicht, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen. In dem Fall droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt. Ohne Grund dürfen Autofahrende ebenfalls nicht auf dem Standstreifen anhalten.
Das ist verboten. Wer auf der Autobahn rückwärtsfährt oder wendet muss ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten und einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Einzig wenn die Polizei dazu auffordert, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten, darf auf der Autobahn rückwärtsgefahren oder gewendet werden.
Schlängeln sich Motoradfahrende zwischen den Autos hindurch, gilt dies laut dem ADAC als Rechtsüberholen, das mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt bestraft wird. Wer auf die Rettungsgasse zum Überholen ausweicht, bekommt demnach ein Bußgeld von mindestens 240 Euro und ein Fahrverbot für einen Monat. Links zu überholen sei zwar bei genügend Seitenabstand erlaubt, in der Praxis aber aus Platzgründen selten möglich.
Auf Nebenstrecken auszuweichen lohnt sich laut ADAC nur bei einer Vollsperrung der Autobahn wegen eines Unfalls oder wenn es im Verkehrsfunk ausdrücklich empfohlen wird. Bis zu einer Staulänge von zehn Kilometern sei es ratsam, auf der Autobahn bleiben. Denn die Nebenstraßen seien oft ebenfalls überlastet.
Fällt ein Fahrstreifen weg, sollten Autofahrende so weit wie möglich bis zum Engpass vorfahren und sich erst dann im Reißverschlussverfahren einfädeln - das ist laut ADAC auch kein Vordrängeln. Denn durch zu frühes Einfädeln dränge sich der Verkehr unnötig lange auf einer Spur zusammen und Staus würden dadurch viel länger.