Staatsgerichtshof: Landtag muss Wahlkreise bis 2027 neu einteilen
Bei der Landtagswahl 2022 hat die Einteilung der Wahlkreise gegen die Verfassung verstoßen. Das hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg (Landkreis Schaumburg) auf Basis einer Beschwerde entschieden.
Niedersachsens Landtag muss nun den Zuschnitt der Wahlkreise bis zur nächsten Landtagswahl 2027 neu ordnen, wie der Staatsgerichtshof am Montag mitteilte. Beschwert hatte sich ein ehemaliger Gemeindedirektor aus Bösel (Landkreis Cloppenburg). Er begründete seine Wahlprüfungsbeschwerde laut Staatsgerichtshof damit, dass die Wahlkreiseinteilung nicht mehr der Anzahl der dort lebenden Wahlberechtigten entspreche und damit nicht den tatsächlichen Bevölkerungsverhältnissen gerecht werde. Nach einer Prüfung sieht der Staatsgerichtshof die Beschwerde in diesem Punkt als begründet an. Die Landtagswahl 2022 sei deshalb aber nicht ungültig, hieß es. In diesem Punkt wies das Gericht die Beschwerde zurück.
Mehr als 30 Wahlkreise weichen vom Durchschnitt ab
Die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten lag am 9. Oktober 2022 in den niedersächsischen Wahlkreisen bei 69.710, wie der Staatsgerichtshof am Montag mitteilte. Bislang ist Niedersachsen für die Landtagswahl in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Pro Wahlkreis wird ein Direktkandidat gewählt, der möglichst gleich viele Bürgerinnen und Bürger repräsentieren soll. Laut Staatsgerichtshof lag 2022 im Wahlkreis Lüneburg-Land die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten jedoch um 25 Prozent unter dem Durchschnitt. Im Wahlkreis Aurich lag die Zahl um 26 Prozent darüber. Weitere 30 Wahlkreise wichen demnach um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt ab. Bis zur Landtagswahl 2027 verbleibt nach Auffassung der Richter ausreichend Zeit, um das Wahlrecht zu ändern.