Niedersachsen verlängert Frist für Anträge auf Hochwasserhilfen
Kommunen, Vereine und Verbände in Niedersachsen bekommen mehr Zeit, um Hochwasserhilfen des Landes zu beantragen. Nach Angaben des Innenministeriums wird die Frist bis zum Jahresende verlängert.
Insgesamt sind für das Programm 18 Millionen Euro eingeplant. Bis zum Stichtag am 24. Oktober seien davon rund 13,5 Millionen Euro beantragt worden, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Mit dem Geld können Hochwasserschäden zum Beispiel an Straßen, Schulen, Kindergärten, Vereinen, Krankenhäusern und Deichen behoben werden. Das Land übernimmt dabei den Angaben zufolge bis zu 80 Prozent der Kosten, bei einkommensschwachen Kommunen bis zu 95 Prozent.
Fristverlängerung soll Termindruck nehmen
Die Fristverlängerung sei wichtig, um den Kommunen den Termindruck etwas zu nehmen, sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag. "Zudem hoffe ich, dass die Hochwasserschäden nicht so gravierend sind, wie zunächst von den Kommunen oder Deichverbänden vermutet wurde", so Behrens. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) sagte: "Es ist gut, wenn auch die vom Hochwasser geschädigten Deich- und Unterhaltungsverbände mehr Zeit erhalten, um die Hilfen zur Stärkung und Wiederherstellung des wichtigen Hochwasserschutzes zu beantragen."
Förderbank hat Geld noch nicht ausgezahlt
Bei der Förderbank NBank sind eigenen Angaben zufolge bislang 76 Anträge eingegangen. Bisher wurde aber kein Geld ausgezahlt, weil die bisher eingegangenen Anträge noch geprüft würden. "Die bisher bei der NBank eingegangenen Anträge bleiben bezüglich der Schadenshöhe deutlich hinter der ersten Abfrage unseres Hauses zurück", sagte Behrens. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Hochwasserschäden in der Zeit vom 24. Dezember 2023 bis 30. April 2024 entstanden sind. Die Kommunen können das Geld auch weiterleiten, zum Beispiel an Vereine.
Keine Fristverlängerung für Privatpersonen
Ursprünglich sollte die Antragsfrist Ende Oktober auslaufen. Für Privatpersonen gilt diese nach wie vor und wird nicht verlängert. Das liegt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums daran, dass es zum einen eine schnelle Hilfe für akut Betroffene sein sollte, zum anderen deckt sich die Zahl der Anträge mit den Schätzungen, wie viele Haushalte tatsächlich betroffen waren. "Aktuell verzeichnen wir in dieser Richtlinie 95 eingegangene Anträge", sagte eine Sprecherin der NBank. 17 Anträge mit einem Volumen von insgesamt etwa 175.000 Euro seien bereits bewilligt worden.