Hunderte Menschen lassen Geschlechtseintrag und Vornamen ändern

Stand: 10.02.2025 11:30 Uhr

Seit November gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz, mit dem sich Geschlechtseintrag und Vornamen unkompliziert ändern lassen. Mehrere Hundert Menschen im Norden haben davon schon Gebrauch gemacht.

Das hat eine Umfrage der Deutschen Presseagentur (dpa) unter den größten Städten im Norden ergeben. In der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover meldeten sich demnach bislang 317 Menschen für eine Änderung an, 181 Änderungen wurden bereits vollzogen. 121 Personen wechselten den Angaben zufolge vom Eintrag männlich zu weiblich oder umgekehrt. 38 Personen ließen divers eingetragen, 22 weitere verzichteten ganz auf einen Geschlechtseintrag.

Hunderte Änderungen auch im restlichen Norden

In den Standesämtern Hamburgs wurden seit November 352 Erklärungen zu einem geänderten Geschlechtseintrag oder Vornamen abgegeben, teilte das zuständige Bezirksamt Harburg mit. In der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel hatten die Standesämter zum Stichtag 31. Dezember vergangenen Jahres bereits 73 Änderungen des Geschlechtseintrags und ebenso viele Namensänderungen vollzogen - ergab die Umfrage der dpa. Insgesamt liegen in Kiel den Angaben zufolge 234 Anmeldungen auf Änderung des Geschlechtseintrags vor. In Lübeck wurden bislang 83 Änderungen vollzogen, 114 Personen haben eine Änderung angemeldet. In den sechs größten Städten Mecklenburg-Vorpommerns hatten Anfang Januar etwa 200 Menschen das neue Selbstbestimmungsgesetz für die Änderung ihres Geschlechtseintrags genutzt.

Steigende Nachfrage vor der Bundestagswahl

Anmeldungen sind bereits seit dem 1. August 2024 möglich - sie müssen drei Monate vor der tatsächlichen Änderung bei den Kommunen eingehen. Diese Zeitspanne dient auch als Bedenkzeit. Die Nachfrage sei anfangs besonders groß gewesen, berichtet ein Sprecher der Stadt Oldenburg. Aber auch zuletzt seien wieder mehr Anmeldungen eingegangen. Verschiedene politische Parteien haben geäußert, nach der Bundestagswahl das neue Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen zu wollen.

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Vorschriften des früheren Transsexuellengesetzes hatte das Bundesverfassungsgericht mehrfach für verfassungswidrig erklärt. So mussten die Betroffenen sich noch bis 2011 sterilisieren lassen und geschlechtsangleichende Operationen vornehmen lassen, um ihren Eintrag ändern lassen zu können. Bevor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat, waren unter anderem zwei psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsbeschluss für einen geänderten Geschlechtseintrag und Vornamen notwendig. Nun lassen sie sich unkompliziert bei einem Termin im Standesamt ändern. Ein Sprecher der Stadt Kiel sagte, viele Personen hätten auf das Selbstbestimmungsgesetz gewartet, um eben nicht das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz auf sich nehmen zu müssen. Die Kolleginnen und Kollegen im Standesamt hätten "unglaublich glückliche und erleichterte Menschen" erlebt.

Bedarf an Beratung zum Thema trans steigt

Robin Ivy Osterkamp von der Landesfachstelle Trans* in Hannover sieht das neue Selbstbestimmungsgesetz daher als "Meilenstein". "Es ist sehr gut, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens von der Einschätzung Dritter gelöst wird", sagt Osterkamp. Laut Osterkamp steigt der Bedarf an Beratung zum Thema trans jedes Jahr erheblich an. "Es ist wichtig, dass wir auch im ländlichen Raum in Niedersachsen gute Beratungsangebote haben", betont er daher. 

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