352 Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags in Hamburg
Die Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens ist seit November 2024 mit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes unkompliziert möglich. In Hamburg machen Hunderte davon Gebrauch.
Insgesamt wurden seit November 352 entsprechende Erklärungen in den Hamburger Standesämtern abgegeben. Das teilte das zuständige Bezirksamt Harburg mit.
Änderungen durch Selbstbestimmungsgesetz
Das neue Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass der Geschlechtseintrag und Vorname einfach per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden. Damit die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam ist, muss das Standesamt des Geburtsortes sie vornehmen.
Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mussten bislang hohe Hürden überwinden und kostspielige Verfahren durchlaufen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun reicht die Erklärung ohne Gutachten.
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