Eine Frau mit einer Regenbogenfahne im Haar. © dpa Foto: Jacob Schröter
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AUDIO: Selbstbestimmungsgesetz: 352 Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags (1 Min)

352 Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags in Hamburg

Stand: 10.02.2025 10:51 Uhr

Die Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens ist seit November 2024 mit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes unkompliziert möglich. In Hamburg machen Hunderte davon Gebrauch.

Insgesamt wurden seit November 352 entsprechende Erklärungen in den Hamburger Standesämtern abgegeben. Das teilte das zuständige Bezirksamt Harburg mit.

Änderungen durch Selbstbestimmungsgesetz

Das neue Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass der Geschlechtseintrag und Vorname einfach per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden. Damit die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam ist, muss das Standesamt des Geburtsortes sie vornehmen.

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mussten bislang hohe Hürden überwinden und kostspielige Verfahren durchlaufen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun reicht die Erklärung ohne Gutachten.

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Seit dem 1. November 2024 können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern lassen. © dpa Bildfunk Foto: Peter Steffen

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Buchstabenwürfel zeigen das Wort Selbstbestimmungsgesetz auf einer Regenbogenfahne. © picture alliance / CHROMORANGE Foto: Udo Herrmann

Geschlechts- und Namensänderungen in Hamburg sollen leichter werden

Bald gilt ein neues Selbstbestimmungsgesetz. Ab 1. August können für die Änderung von Geschlecht und Namen Termine bei Standesämtern vereinbart werden. (31.07.2024) mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 10.02.2025 | 10:00 Uhr

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