Geschlechts- und Namensänderungen in Hamburg sollen leichter werden
Wer sein Geschlecht und seinen Vornamen ändern will, muss viele Hürden überwinden - bisher. Das soll sich ab November mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern. Ab Donnerstag können Termine dafür bei allen Hamburger Standesämtern vereinbart werden.
Das Selbstbestimmungsrecht löst das sogenannte Transsexuellengesetz von 1980 ab. Viele Betroffene empfinden dessen Vorgaben als entwürdigend. Bisher mussten sie zwei Gutachten einholen und das Gericht einschalten, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Das ist künftig nicht mehr nötig.
Senatorin Fegebank begrüßt Gesetzesänderung
Das neue Gesetz erleichtere es trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung wahrzunehmen. "Jeder Mensch kann nun frei, selbstbestimmt und unbürokratisch den Namen und den Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern", sagt Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank (Grüne).
Bereits 100 Anfragen zur Änderung des Geschlechtseintrags
Dafür reicht eine Erklärung beim Standesamt. Termine dafür können schon jetzt vereinbart werden. Den Standesämtern liegen nach Angaben der Gleichstellungsbehörde bereits 100 Anfragen zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens vor.