Hitzefrei in Niedersachsen: Schulen lassen Unterricht teils ausfallen
In Niedersachsen ist es am Donnerstag mit Temperaturen von bis zu 33 Grad heiß. Schulen hatten den Unterricht deshalb früher beendet oder ausfallen lassen. Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es jedoch nicht.
Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen: Die Leitung einer jeweiligen Schule kann Hitzefrei geben - und zwar für alle Klassen der Grundschule und des Sekundarbereichs I. So schreibt es das niedersächsische Kultusministerium.
Beeinträchtigung des Unterrichts kann zu Hitzefrei führen
Voraussetzung ist demnach, dass der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Eine bestimmte Temperaturhöhe, die zwingend Hitzefrei zur Folge hat, gibt es den Angaben zufolge nicht. Der Landesschülerrat hatte die Regelungen zu Hitzefrei letztes Jahr kritisiert. Es brauche eine Höchsttemperatur in Innenräumen, bei der Hitzefrei ein Muss wird und eine Regelung für den Sekundarbereich II.
Was ist, wenn Kinder trotzdem zur Schule kommen?
Sind Schülerinnen und Schüler trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen, muss die Schule ihre Aufsichtspflicht erfüllen. In der Grundschule dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.
Diese Schulen hatten für Donnerstag Hitzefrei angekündigt:
Salzgitter:
- Kranich-Gymnasium, hitzefrei für alle Klassen nach der vierten Stunde
- Ludwig-Windthorst-Schule in Hannover, Hitzefrei nach der vierten Stunde, Notbetreuung bis 13.30 Uhr
- Tellkampfschule in Hannover, Klassen 5 - 10 haben hitzefrei nach der 4. Stunde
- Carl-Friedrich-Gauß-Schule in Hemmingen, hitzefrei für Klassen 5-7 nach der 4. Stunde, Jahrgänge 8-10 nach der 5. Stunde, kein hitzefrei für Sek II
- Neue Schule, Nachmittagsunterricht entfällt, hitzefrei für alle ab 13.55 Uhr, Notbetreuung für Jahrgänge 1 bis 7