Schilder mit der Aufschrift Landgericht, Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft hängen an einem Gebäude. © NDR Foto: Julius Matuschik

Flugzeugabsturz: Hinterbliebene klagen gegen Luftfahrt-Bundesamt

Stand: 04.07.2023 19:53 Uhr

Angehörige der Opfer des Absturzes einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Die Ansprüche richten sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage. Nach Angaben einer Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei fordern die 32 Angehörigen zusammen rund 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld. In der Vergangenheit waren die Hinterbliebenen mit Klagen gegen die Lufthansa gescheitert, weil nach Meinung der Richter nicht die Germanwings-Mutter für die flugmedizinische Beurteilung des psychisch kranken Co-Piloten verantwortlich gewesen sei, sondern das Luftfahrt-Bundesamt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 05.07.2023 | 06:30 Uhr

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