Flugzeugabsturz: Hinterbliebene klagen gegen Luftfahrt-Bundesamt
Angehörige der Opfer des Absturzes einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.
Die Ansprüche richten sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage. Nach Angaben einer Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei fordern die 32 Angehörigen zusammen rund 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld. In der Vergangenheit waren die Hinterbliebenen mit Klagen gegen die Lufthansa gescheitert, weil nach Meinung der Richter nicht die Germanwings-Mutter für die flugmedizinische Beurteilung des psychisch kranken Co-Piloten verantwortlich gewesen sei, sondern das Luftfahrt-Bundesamt.
Bei der Flugkatastrophe starben 150 Menschen
Bei der Flugkatastrophe am 24. März 2015 starben alle 150 Insassen, darunter 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See. Der Co-Pilot einer Germanwings-Maschine hatte das Flugzeug vorsätzlich gegen einen Berg in den französischen Alpen geflogen. Wann es zu einem Verhandlungstermin komme, sei noch offen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig. Die Klage ist ihren Angaben nach dem Bundesamt noch nicht zugestellt worden.