Eine Schülerin arbeitet in den Ferien in einer Eisdiele. © picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka Foto: Bernd von Jutrczenka

Ferienjob im Sommer: Was Schüler beachten sollten

Stand: 28.06.2024 08:20 Uhr

Die Sommerferien haben in Niedersachsen begonnen und viele Schüler nutzen die freien Wochen, um sich mit einem Job etwas dazuzuverdienen. Für unter 18-Jährige gibt es dabei einiges zu beachten.

Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge: Jugendliche dürfen in den Ferien leichten Jobs nachgehen. Wie lange Schülerinnen und Schüler in welchem Alter und wo arbeiten dürfen, ist durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen gibt Tipps: "Schüler sollten nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Dieser muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln".

Altersgrenzen beim Job in den Ferien

Mit einem Vertrag steht dem Ferienjob nichts im Weg - allerdings sind schwere oder gefährliche Tätigkeiten für Schüler verboten. Außerdem gibt es Altersgrenzen:

  • 13- bis 14-Jährige dürfen nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten und auch nur bis zu zwei Stunden täglich, in der Landwirtschaft maximal drei Stunden, und zwar zwischen acht Uhr und 18 Uhr.
  • 15- bis 17-Jährige dürfen höchstens vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Die Arbeitszeit muss zwischen sechs Uhr und 20 Uhr liegen.
  • Schüler ab 16 Jahren dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.

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Ferienjob ohne Abgaben für Jugendliche

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover können Schüler in den Ferien brutto gleich netto verdienen: "Arbeiten die Schüler nur innerhalb der Sommerferien, dann ist es egal, wie viel sie verdienen". Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr als 70 Arbeitstage haben und kurzfristig beschäftigt werden. Außerdem können Schüler auch als Minijobber mit einer Verdienstgrenze von 538 Euro eingestellt werden. In dem Fall müssen sie lediglich einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen, können sich davon aber auch befreien lassen.

Schüler erhalten unter 18 keinen Mindestlohn

Kritisch blickt der DGB Niedersachsen auf den Lohn für Minderjährige: Denn für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn nicht. "Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden", sagt Kimberly Haarstik, Abteilungsleiterin Jugendpolitik und Jugendbildung des DGB Niedersachsen.

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