"Fall Höxter": Wilfried W. muss in Sicherungsverwahrung
Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass Wilfried W. aus Höxter in Sicherungsverwahrung kommt, nachdem er seine Haftstrafe verbüßt hat. W. hatte jahrelang Frauen gequält - zwei Niedersächsinnen starben.
Das Landgericht Paderborn hält W. für gefährlich und schloss sich mit dem Urteil der Einschätzung zweier Gutachter an. Einer der psychiatrischen Sachverständigen hatte Wilfried W. im September vor Gericht als gefühlskalt, manipulativ und ohne Reue für seine Gewalttaten beschrieben. Es bestehe ein hohes Risiko, dass er innerhalb von Monaten nach seiner Haftentlassung erneut derartige Taten begehe. Ein zweiter Gutachter kam zu demselben Schluss. Wilfried W. verfüge über "eine hohe kriminelle Intelligenz bei der Ausnutzung von Frauen", sagte der Gutachter vor Gericht. Er sehe eine erhebliche Gefahr der Wiederholung, sollte der 53-Jährige sich in Freiheit befinden. Das Urteil des Landgerichts Paderborn ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft: Es gibt kein milderes Mittel
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Donnerstag auf die übereinstimmende Einschätzung der Gutachter verwiesen. Daher gebe es kein milderes Mittel als die Sicherungsverwahrung. Nach einer verbüßten Haft dient diese dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen. Dafür muss eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass ein Täter künftig erhebliche Straftaten begeht.
Verteidiger: W. fehlt der moralische Kompass
Die Verteidigung hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Bis zuletzt hatte W.s Anwalt Carsten Ernst versucht, die Sicherungsverwahrung abzuwenden. Wie die Gutachterin im Ausgangsverfahren gehe er davon aus, dass W. richtiges und falsches Verhalten nicht voneinander unterscheiden könne, sagte Ernst. W. fehle jeder moralische Kompass. Er sei nach seiner Haft in einer betreuten Wohnform besser aufgehoben als im Gefängnis, so Ernst. Der Bundesgerichtshof müsse nun entscheiden, ob der Prüfungsmaßstab des Gerichts ausreichend gewesen sei - oder ob nicht noch viel weitergehende Aspekte in die Beurteilung hätten einfließen müssen.
Frauen körperlich und seelisch misshandelt
Wilfried W. war im Oktober 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er und seine Ex-Frau in Höxter-Bosseborn im Osten von Nordrhein-Westfalen zwei Frauen aus Niedersachsen nach körperlichen und seelischen Quälereien hatten sterben lassen. Der heute 53-Jährige wurde zunächst als vermindert schuldfähig in die Psychiatrie eingewiesen - eine Fehleinschätzung, wie ein Gericht später feststellte. Seit 2020 sitzt W. im regulären Strafvollzug. Seit Ende August verhandelte das Landgericht Paderborn über die Frage der Sicherungsverwahrung.