Fall "Höxter": Zwei Gutachter sehen Wiederholungsgefahr
Wilfried W. hat in einem Haus in Höxter (Nordrhein-Westfalen) über Jahre Frauen gequält. Im Prozess um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung hat ihn auch ein zweiter Gutachter als gefährlich eingestuft.
Gefühlskalt, manipulativ und ohne Reue für seine Gewalttaten - so beschrieb ein psychiatrischer Gutachter Wilfried W. am 20. September im Landgericht von Paderborn. Es bestehe ein hohes Risiko, dass er innerhalb von Monaten nach seiner Haftentlassung erneut derartige Taten begehen würde, sagte der Psychiater Johannes Fuß. Ein zweiter Gutachter kam nun zu demselben Schluss. Wilfried W. verfüge über "eine hohe kriminelle Intelligenz bei der Ausnutzung von Frauen", sagte der Gutachter am Dienstag vor Gericht. Er sehe eine erhebliche Gefahr der Wiederholung, sollte der heute 53-Jährige sich in Freiheit befinden.
Gericht verhandelt über nachträgliche Sicherungsverwahrung
Mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau hatte Wilfried W. über Jahre mehrere Frauen gequält. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen Misshandlungen. 2018 war W. zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Seit Ende August verhandeln die Richter in Paderborn, ob der 53-Jährige nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Das hat die Staatsanwaltschaft gefordert.
Psychiater: Wilfried W. nicht zu Reue in der Lage
Für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung müsste eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass Wilfried W. zukünftig erhebliche Straftaten begeht. Nach einer 16-stündigen Untersuchung attestierte Psychiater Fuß dem 53-Jährigen eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und ausgeprägtes Manipulationsgeschick. W. trete oberflächlich charmant und kindlich naiv auf, so Fuß. "Unter der Oberfläche zeigt sich ein gefühlskalter Mensch", der nicht in der Lage sei, Empathie für seine Opfer oder Reue für die Taten zu zeigen. Stattdessen beharre er selbst darauf, Opfer sadistischer Frauen geworden zu sein. Diese Einschätzung sei nicht im Einklang mit den festgestellten Taten und mache eine Therapie schwierig.
Verteidigung spricht von falscher Therapie
Gegen einen zweiten Gutachter, der Wilfried W. ebenfalls untersucht hatte, stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag. Außerdem beantragte sie, die Sachverständige aus dem ursprünglichen Verfahren als Zeugin zu laden. Diese war damals zu der Einschätzung gekommen, dass W. Gut und Böse nicht unterscheiden könne. Daraufhin war der Täter 2018 als vermindert schuldfähig eingestuft worden und kam in die Psychiatrie. 2020 hob ein Gericht die Entscheidung auf, weil Zweifel an der eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aufkamen. Seitdem sitzt Wilfried W. im regulären Strafvollzug. Die Verteidigung will bewirken, dass er wieder in die Psychiatrie kommt. Dort habe er bislang nur die falsche Therapie erhalten, sagte sein Anwalt.