Ex-Freundin in den Tod getrieben? Prozess ohne Öffentlichkeit
Eine 20-Jährige und ein 24-Jähriger sollen die Ex-Freundin des Angeklagten jahrelang gestalkt haben, bis diese sich das Leben nahm. Vor dem Landgericht Braunschweig müssen sich beide verantworten - unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Das hat eine Richterin zum Auftakt des Prozesses am Mittwoch verfügt. Zum Schutz der Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt noch jugendlich waren, sollen Medien und Zuhörer den Prozess nicht verfolgen. Eine Stigmatisierung oder Bloßstellung solle vermieden werden, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Den beiden Angeklagten wird Nachstellung mit Todesfolge vorgeworfen. Das Opfer hatte sich mit 18 Jahren das Leben genommen.
Hämische Trauerkarte am Anfang
Laut Prozessankündigung begann der Terror vor fünf Jahren. Der heute 24-Jährige soll damals zunächst mit dem Opfer zusammen gewesen sein, dann aber ein Verhältnis mit einer nun 20-Jährigen begonnen haben. Gemeinsam sollen die Angeklagten dann beschlossen haben, seiner Ex-Freundin das Leben schwer zu machen. Hierzu hätten sie zunächst eine hämische Trauerkarte mit der Aufschrift "Herzliche Anteilnahme zur Trennung" in ihren Briefkasten geworfen. Anschließend soll die damals 15-jährige Angeklagte immer wieder Nachrichten über soziale Medien an die Ex-Freundin geschrieben haben.
Nächtliche Anrufe, Verfolgungen und Bedrohungen
Von da an ließen die beiden Angeklagten die Jugendliche nicht mehr in Ruhe, ist die Staatsanwaltschaft Braunschweig überzeugt. Sie sollen die junge Frau aus dem Landkreis Goslar mit ständigen Anrufen belästigt haben, auch nachts, sodass diese nicht mehr schlafen konnte. Der 24-Jährige soll täglich am Haus seiner Ex-Freundin vorbeigefahren sein, nur um sie zu verunsichern. Außerdem soll das Paar die Berufsschülerin mit dem Auto verfolgt, mindestens einmal auch umkreist haben. Nach zweieinhalb Jahren Stalking sollen die Angeklagten ihrem Opfer beim Joggen aufgelauert und sie in Todesangst versetzt haben, indem sie mit dem Auto auf sie zugefahren seien und erst im letzten Moment gebremst hätten. Vier Tage später hat sich die damals 18-Jährige das Leben genommen.
Anklage: Nachstellen mit Todesfolge
"Die beiden Angeklagten haben die junge Frau in den Suizid getrieben", so Staatsanwalt Hans-Christian Wolters. Das Landgericht Braunschweig muss nun klären, ob die beiden tatsächlich Schuld am Tod der 18-Jährigen sind. Angeklagt sind sie wegen Nachstellens mit Todesfolge. Ein Paragraf, der nur selten verhandelt wird, denn es sei sehr schwer die wahren Beweggründe für einen Suizid nachzuvollziehen, so Staatsanwalt Wolters. Für den Prozess sind bis April 14 Verhandlungstage angesetzt. Rund 50 Zeugen sind geladen, darunter die Eltern und der Bruder des Opfers.