Ex-Freundin erstochen: Mann zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt
Im Prozess gegen einen 35-Jährigen ist vor dem Landgericht Verden am Montag das Urteil gefallen. Der Mann hatte zugegeben, auf seine ehemalige Lebensgefährtin in Bad Fallingbostel eingestochen zu haben.
Die Richter verurteilten den Mann aus Bad Fallingbostel wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft. Laut Staatsanwaltschaft stach der 35-Jährige im August 2022 insgesamt 20-mal auf seine Ex-Freundin ein - vor den Augen des gemeinsamen zweijährigen Sohnes. In dem Urteil ging das Gericht davon aus, dass er dabei nicht aus Eifersucht auf den neuen Partner seiner Ex-Frau handelte, sondern aus Verzweiflung. Er habe nicht ertragen können, dass seine Ex-Partnerin ihn das gemeinsame Kind nach der Trennung nicht mehr habe sehen lassen.
Angeklagter gestand die Tat
Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, nicht gesehen zu haben, wie schwer er seine Ex-Freundin verletzt habe. Diese habe ihm zuvor Pfefferspray in die Augen gesprüht. Die Frau habe ihn geschlagen und gedemütigt, so der 35-Jährige. Töten wollte er sie eigenen Angaben zufolge nicht. Sein Verteidiger hatte deswegen auf Freispruch oder eine geringere Haftstrafe für Totschlag in einem minder schweren Fall plädiert. Dem Täter sei es nur darum gegangen, das gemeinsame Kind zu sehen. Daraus habe sich am Tattag ein Exzess aus Notwehr entwickelt.
Nebenklage forderte lebenslange Haft
Der Anwalt der Mutter der getöteten Frau sah hingegen eindeutige Beweise für Mord und forderte lebenslange Haft. Die Frau habe nicht gesehen, dass sich ihr Ex-Partner von hinten mit einem Messer näherte, und sei vor den Augen ihres Kindes eiskalt abgestochen worden. Laut Staatsanwaltschaft soll der 35-Jährige die Frau beobachtet und ihr in Anrufen und SMS gedroht haben. Daher habe die Frau gewusst, dass der Angeklagte ihr nach dem Leben trachtete, so der Staatsanwalt. Er forderte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags.
Zweijähriger Sohn von Familienmitgliedern aufgenommen
Polizistinnen und Polizisten hatten den Mann kurz nach der Tat festgenommen. Der zweijährige Sohn wurde laut Staatsanwaltschaft von anderen Familienmitgliedern aufgenommen. In seinem Schlusswort sagte der 35-Jährige, was passiert sei, sei das Schlimmste, was passieren konnte. Noch schlimmer sei, dass er seinen Sohn nun nicht mehr sehen werde.