CDU-Fraktion will Niedersachsens Landesregierung verklagen
Die CDU-Landtagsfraktion will Niedersachsens Landesregierung wegen des zweiten Nachtragshaushaltes von 2023 verklagen. Aus ihrer Sicht wurde er zu schnell durchgewunken. Die Chancengleichheit sei verletzt.
Noch am Montag sollte die Klage beim niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg eingehen, teilte die Fraktion in Hannover mit. Die CDU bemängelt zum Beispiel, dass es zu wenig Zeit gegeben habe, um sich mit eingebrachten Änderungsanträgen zu beschäftigen. Die Fraktion sehe ihr Recht des freien Mandats und die Chancengleichheit verletzt. Das Gesetzgebungsverfahren sei deshalb verfassungswidrig. "Wir lassen damit die Verfassungsmäßigkeit des Handelns der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen gerichtlich überprüfen", sagte der Fraktionsvorsitzende Sebastian Lechner.
SPD und Grüne sehen keine Verletzung der Verfassung
SPD und Grüne wiesen die Vorwürfe zurück. Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, sagte, es habe ausreichend Beratungszeit gegeben. "Die Regeln des Landtags sehen keine Fristen für Änderungsanträge vor - das hat sich auch bewährt. Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass die CDU jetzt den Staatsgerichtshof wegen einer Geschäftsordnung, die sie selber mit beschlossen hat, bemüht." Philipp Raulfs, SPD-Haushaltspolitiker, betonte, man sehe keine Verletzung der Verfassungsmäßigkeit.
Die beiden Regierungsfraktionen SPD und Grüne hatten einen Nachtragshaushalt in Höhe von 776 Millionen beschlossen. Damit sollen etwa Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten unterstützt werden. Zuvor wurde bereits ein Nachtragshaushalt von rund 2,9 Milliarden Euro für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.