Niedersachsen: Mehr Geld für Kommunen, Sicherheit, Bildung
Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch den zweiten Nachtragshaushalt für 2023 verabschiedet. Im Vorfeld der Debatte hatte es Ärger gegeben.
Der zweite Nachtragshaushalt ist mit den Stimmen der SPD und der Grünen verabschiedet worden. Die CDU und die AfD stimmten dagegen. Konkret umfasst das Paket 776 Millionen Euro für dieses Jahr. Fast die Hälfte davon geht an die Kommunen, zum Beispiel für Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten. "Mit dem zweiten Nachtragshaushalt setzt die Landesregierung ihre entschlossene Reaktion auf das krisenhafte Weltgeschehen fort", sagte der niedersächsische Finanzminister Gerald Heere (Grüne). Die rot-grüne Koalition will damit auch die Zukunft von Sprachkitas sichern, da die entsprechende Bundesförderung Ende Juni ausläuft.
Schulgeld für Heilerzieher fällt weg
Außerdem soll das Schulgeld in einigen Ausbildungsberufen - zum Beispiel in der Heilerziehungspflege - abgeschafft werden. Damit soll die Attraktivität der Berufe für junge Menschen erhöht und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Und dann stellen SPD und Grüne auch noch Geld für eine Zulage bereit: Ab dem 1. Juli steigt sie für Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamtinnen auf 180 Euro pro Monat. Damit will die Koalition diese Jobs wertschätzen, in denen es immer wieder auch zu Übergriffen auf die Beschäftigten kommt.
Juristen: Verfahren mit verfassungsrechtlichen Risiken behaftet
Schon vor der Debatte über den eigentlichen Nachtragshaushalt gab es eine große Diskussion darüber, ob der Haushalt überhaupt beraten werden sollte. Die CDU monierte, dass sie nicht genug Zeit gehabt habe, sich mit den Haushaltsplänen zu beschäftigen. Carina Hermann, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Partei, beantragte, die ganze Debatte zu verschieben. Es handele sich um "einen Nachtragshaushalt, an dessen Verfassungsmäßigkeit nach Auffassung der CDU-Fraktion größte Zweifel bestehen. "Diesen Verfassungsbruch lassen wir ihnen nicht durchgehen!" Der Vorwurf der CDU-Fraktion stützt sich auf Bedenken der Landtagsjuristen: Das Verfahren sei mit verfassungsrechtlichen Risiken behaftet. Die Anträge der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sind zum Teil erst in den vergangenen zwei Wochen eingereicht worden. Wenig Zeit, denn die Abgeordneten müssen nicht nur in der Lage sein, die Anträge zu lesen. Sie müssen auch in der Lage sein, die vorgetragenen Inhalte zu verarbeiten.
CDU erwägt Klage gegen Nachtragshaushalt
Der Antrag der CDU wurde jedoch mit den Stimmen der Regierungsmehrheit aus SPD und Grünen abgeschmettert. Alle Fraktionen hätten genügend Zeit gehabt. CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner hält jedoch an seiner Position fest. Er droht nun damit vor den Staatsgerichtshof in Bückeburg zu ziehen, um die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens prüfen zu lassen.