Behörden zwingen VW-Besitzer zum Software-Update
Zulassungsbehörden haben bundesweit damit begonnen, Halter von vom Diesel-Skandal betroffenen VW-Autos, die noch kein Software-Update haben, zu einer Umrüstung zu zwingen. Nach Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" wurden in den vergangenen Wochen bislang etwa 90 Autobesitzer aufgefordert, ihre Fahrzeuge binnen vier Wochen umrüsten zu lassen. Andernfalls würden die Autos stillgelegt.
Bereits zehn Verfügungen erlassen
In zehn Fällen wurden bereits Stilllegungs-Verfügungen erlassen. Betroffen sind Besitzer des VW-Pickup Amarok. Es ist das erste Fahrzeug, für das seit Februar 2016 ein Software-Update zur Verfügung steht. Die Halter müssen laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) ihre Autos innerhalb von 18 Monaten umrüsten lassen.
Bis zu 200.000 Diesel-Autos betroffen
Eine Umfrage von NDR, WDR und SZ bei allen deutschen Zulassungsstellen ergab, dass auch für bestimmte Varianten des Audi A4 mit 2-Liter-Dieselmotor erste Aufforderungen verschickt wurden. Nach Informationen von Volkswagen läuft darüber hinaus für bestimmte Ausführungen des Golf und des Passat in naher Zukunft die Frist aus, sodass eine Stilllegung droht. Bundesweit könnten 200.000 VW-Betrugsdiesel betroffen sein, deren Halter das Software-Update noch nicht durchgeführt haben.
Konsequente Umsetzung vorgesehen
Die Zulassungsstellen erklärten nahezu einhellig, dass sie nach Verstreichen einer letzten Frist betroffene Fahrzeuge auch stilllegen würden. Sie verwiesen dabei auf eine im April 2017 erfolgte Einigung im Rahmen eines Bund-Länder-Fachausschusses, die eine "konsequente" Umsetzung des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens vorsehe. Auch wenn das KBA ein solches Vorgehen lediglich empfehle, gebe es keinen "realen Handlungsspielraum", so Rainer Krauß, Pressesprecher der bayrischen Stadt Hof. Das KBA reiche lediglich den "schwarzen Peter" an die Zulassungsbehörden weiter.
Lohnt eine Klage?
Unterschiede im Vorgehen gibt es offenbar nur dann, wenn sich ein Autofahrer juristisch wehrt. So erklärten einige der befragten Behörden, Klagen könnten im Einzelfall eine Stilllegung zunächst verhindern. Andere dagegen betonten, auch in einem solchen Fall Autos nach Ablauf der Frist stillzulegen, ohne auf den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu warten.
Autobesitzer werden mehrfach aufgefordert
Der Volkswagen-Konzern meldet dem KBA alle Fahrzeuge, die noch kein Software-Update besitzen. Die Behörde schreibt daraufhin die Zulassungsstellen an und empfiehlt ihnen, nach vorheriger Fristsetzung die Fahrzeuge schließlich stillzulegen. Die Halter waren in den 18 Monaten zuvor bereits mehrmals vom Hersteller aufgefordert worden, ihre Fahrzeuge umrüsten zu lassen.
Halter sehen Update skeptisch
Viele fürchten jedoch, dass das Software-Update den Treibstoffverbrauch ihrer Fahrzeuge erhöht, die Leistung vermindert oder gar zu Motorschäden führt. Zudem weisen Rechtsanwälte daraufhin, dass im Fall von Schadensersatzklagen gegen Volkswagen eine bereits erfolgte Umrüstung die rechtliche Position der Autobesitzer verschlechtern könne.