Öffentlicher Dienst: Erneute Warnstreiks in Niedersachsen
Stand: 14.03.2025 20:50 Uhr
In Göttingen und Braunschweig hat es am Freitag im Tarifstreit erneute Streiks gegeben. Ver.di und Arbeitgeber setzen derweil die Verhandlungen in der dritten Tarifrunde in Potsdam fort.
In Göttingen streiken die Verkehrsbetriebe seit Mittwoch bis einschließlich Betriebsschluss am Freitag. Betroffen waren auch die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB), der Abfallzweckverband Südniedersachsen und die Kreisabfallwirtschaft Northeim (KAW). In Braunschweig blieben unter anderem wieder zahlreiche Kitas geschlossen oder schränkten ihren Betrieb ein. Auch Jugendzentren und Betreuungsgruppen bleiben teilweise geschlossen.
Notfallsanitäter wie Kay Stulken fordern eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 42 Stunden und acht Prozent mehr Lohn.
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Tarifstreit: Bislang kein Angebot von Arbeitgeber
Mit den Warnstreiks im öffentlichen Dienst am Freitag und der vergangenen Tage und Wochen will ver.di den Druck in der dritten Verhandlungsrunde mit Bund und Kommunen erhöhen. Seit Freitag wird in Potsdam weiterverhandelt. Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Die Arbeitnehmer fordern unter anderem drei zusätzliche freie Tage, höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten und acht Prozent mehr Geld, mindestens aber 350 Euro pro Monat. Die Arbeitgeberseite legte bislang kein Angebot vor.
Was ist der Unterschied zwischen Warnstreik und Streik?
Bei Warnstreiks handelt es sich laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vorwiegend um kurzfristige Arbeitsniederlegungen. Diese umfassen etwa wenige Arbeitsstunden oder einzelne Schichten und können wiederholt werden. Das Ziel: Mitglieder und Beschäftigte zu mobilisieren und Kampfbereitschaft zu signalisieren. In der Praxis ziehen sich Warnstreiks auch mal über mehrere Tage, die Grenzen zu einem Streik sind somit fließend. Juristisch gibt es nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Unterscheidung. Für einen regulären Streik gibt es aus Sicht des DGB jedoch zwei Voraussetzungen: Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber müssen formal für gescheitert erklärt werden. Und die Gewerkschaftsmitglieder unter den Beschäftigten müssen sich in einer Urabstimmung für einen Streik aussprechen.
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