Bald Kameras in Schlachthöfen? Bund legt Gesetzentwurf vor
Tierschutzverstöße kommen in niedersächsischen Schlachthöfen immer wieder vor. Nun hat die Ampelregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Betriebe zu Videoaufnahmen verpflichtet.
Mit den Aufnahmen soll es laut dem Entwurf der Bundesregierung möglich sein, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften zu kontrollieren. Die Videos würden die zuständigen Behörden bei der Kontrolle der Vorgänge vor Ort unterstützen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit.
Bundestag beschäftigt sich nach Sommerpause mit dem Entwurf
Der Umgang mit den Videoaufzeichnungen muss sich dabei an datenschutzrechtliche Bestimmungen halten. Am Datenschutz war das Bemühen um Videoaufzeichnungen in den Schlachthöfen bislang immer gescheitert. Es wurde befürchtet, dass die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten verletzt werden könnten. Deshalb hatte das damalige CDU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium stattdessen auf Kontrollen vor Ort gesetzt. Das war auch der Grund, warum eine entsprechende Entschließung des Bundesrates 2019 nicht umgesetzt worden war, die auf Initiative von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen von den Ländern beschlossen worden war. Das könnte sich nun ändern, wenn das neue Tierschutzgesetz wie geplant beschlossen wird. Die Beratungen in den Gremien des Bundestages sollen direkt nach der Sommerpause starten.
Tierärztekammer: Deutliche Verbesserungen für Tierwohl
Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf sind gemischt. Die Bundestierärztekammer etwa hat eine Videoüberwachung in Schlachthöfen schon vor Jahren gefordert. So hieß es in einem Positionspapier aus dem Jahr 2021, dass durch Auswertungen von Überwachungskameras "systematische Mängel sehr gut zu erkennen und abzustellen" seien. "Erfahrungen aus Betrieben, die bereits eine Videoüberwachung eingeführt haben, zeigen, dass dadurch deutliche Verbesserungen erzielt werden können", lautete das Fazit.
Fleischwirtschaft will Kameras nur in tierschutzrelevanten Bereichen
Auch der Verband der Fleischwirtschaft begrüßt den Gesetzentwurf im Grundsatz. Er fordert in einer Mitteilung auf Anfrage des NDR Niedersachsen aber, auch kleinere Betriebe, die nicht über einen eigenen Tierschutzbeauftragten verfügen, in das Gesetz einzubeziehen. Auch sollte die Videoüberwachung "auf die wirklich tierschutzrelevanten Bereiche" beschränkt werden. Die Datenspeicherung bei den zuständigen Veterinärbehörden sei auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.
CDU/CSU-Fraktion lehnt Überwachung in Schlachthöfen ab
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hingegen lehnt den Gesetzentwurf in dieser Form ab. "Die vorgesehenen Änderungen haben spürbare einseitige negative Folgen für die heimische Landwirtschaft", teilt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Albert Stegemann aus Lingen im Emsland, dem NDR Niedersachsen mit. Er befürchte mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter. "In der Folge wird unsere landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert", so Stegemann.