Übernachtungssteuer Schwerin: Erhöhung erst ab Mai
Bei der Erhöhung der Übernachtungssteuer in Schwerin gab es ein Missverständnis: es wirkte so, als soll die Erhöhung rückwirkend ab Januar gelten. Sie gilt voraussichtlich aber erst ab Mai. Grund dafür ist ein nicht aktualisiertes Datum in einem Antrag. Die Erhöhung war bereits im Dezember in der Stadtvertretung eingebracht worden. Die neue Satzung gilt jedoch erst, wenn sie veröffentlicht wird. Das ist laut einer Stadtsprecherin Ende April geplant. Somit gelte die Erhöhung der Übernachtungssteuer von fünf auf sieben Prozent erst ab Mai. Die IHK Schwerin hatte die Übernachtungssteuer-Erhöhung kritisiert und bleibt auch dabei, auch wenn die höhere Steuer erst ab Mai gelte, sagte ein Sprecher. Denn Hotels und andere Unterkünfte würden ihre Preise dann anpassen müssen. Das sei aber schwierig, weil die Gäste genauer auf die Preise schauen als zuvor, so der Sprecher der IHK. Die Übernachtungssteuer sei außerdem erst vor einem Jahr angehoben worden. Im vergangenen Jahr gab es laut statistischem Amt knapp 430.000 Übernachtungen in Schwerin.
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