A20-Raserprozess geht nach Befangenheitsantrag weiter
Der Prozess gegen den Fahrer, der bei einem Unfall auf der A20 bei Wismar vor dreieinhalb Jahren zwei Menschen getötet haben soll, wurde heute fortgesetzt. Die Verteidigung des 32-jährigen Brandenburgers hat ihren Befangenheitsantrag gegen den Richter zurückgezogen. Allerdings kann sich der bis Mitte Juni angesetzte Prozess nun trotzdem weiter verzögern. Der Grund: Der in Wismar angeklagte, mutmaßliche Unfallfahrer soll auch in einem parallel in Lübeck stattfindenden Prozess aussagen. Ab Mitte Mai stehen dort die Polizisten vor dem Lübecker Amtsgericht, die den 32-Jährigen nach einer Polizeikontrolle auf einem Autobahn-Parkplatz haben weiterfahren lassen. Heute hat im Wismarer Prozess ein DEKRA-Sachverständiger ausgesagt: An dem Kleinwagen der drei Opfer war der Lichtschalter auf "aus" gestellt. Jedoch sei durch Spuren an dem linken vorderen Scheinwerfer erwiesen, dass das Auto beleuchtet war. Wann und wie das Licht ausgeschaltet wurde, ist unklar. Als erwiesen gilt, dass das Auto des mutmaßlichen Unfallverursachers beim Aufprall 248 km/h schnell war - das andere fuhr etwa 150 km/h weniger.