Wahlkampf in MV: Diese Regeln gelten für Plakate in der Wahlwerbung
2024 ist ein Superwahljahr in Mecklenburg-Vorpommern, und das sieht man auch im Straßenbild. Doch welche Regeln gelten eigentlich für das Plakatieren der Parteien?
Wahlwerbung ist grundsätzlich erlaubt und wird durch das Grundgesetz und die Artikel zur Presse- und Kunstfreiheit sowie das Parteienprivileg geschützt. Die Größe der einzelnen Plakate darf DIN A0 nicht überschreiten. Erlaubt sind Plakate und sogenannte Plakatständer oder Dreieckständer.
Regelungen sind ortsgebunden
Wahlwerbung im öffentlichen Raum darf frühstens sechs Wochen vor der Wahl gemacht werden und muss anschließend innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl wieder von der jeweiligen Partei entfernt werden. Ansonsten legt die jeweilige Ortssatzung die weiteren Rahmenbedingungen fest. Die Parteienvertreter müssen sich im Vorfeld also informieren, was wo erlaubt ist. So ist in Stralsund zum Schutz der historischen Altstadt Wahlplakatierung nicht zulässig.
Plakate für kleine Parteien unverzichtbar
Regional ist die Intensität der Plakatierungen auch abhängig vom Engagement der einzelnen Parteien in den Regionen. Da die Parteienbindung der Bevölkerung immer mehr abnimmt, nimmt auch die Anzahl der Menschen ab, die in ihrer Freizeit Plaktate für eine Partei aufhängen. Und dort, wo es viele engagierte Menschen für eine Partei gibt, da gibt es eben auch mehr Plakate dieser Partei, so der Kommunikationwissenschaftler Frank Brettschneider bei NDR MV Live. Laut Brettschneider werden Wahlplakate im Wahlkampf auch zukünftig eine große Rolle spielen. Gerade für kleinere Parteien ist das Wahlplakat oft weiterhin unverzichtbar, um auf sich und ihre Inhalte aufmerksam zu machen.