Wahlwerbung aufgehängt: Helfer in MV fühlten sich bedroht

Stand: 29.04.2024 16:50 Uhr

Auch im Zeitalter von Social Media verzichten die Parteien nicht auf traditionelle Wahlwerbung. Seit dem Wochenende hängen in vielen Orten in Mecklenburg-Vorpommern Wahlplakate - oft aber nicht lange.

Auf die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen werden die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nun wieder im Straßenbild hingewiesen. Sechs Wochen vor dem Wahltermin am 9. Juni haben die Parteien in Mecklenburg-Vorpommern damit begonnen, ihre Plakatwerbung anzubringen. Seit dem Wochenende werben sie vor allem entlang viel befahrener Ein- und Ausfallstraßen der größeren Städte mit Porträts und Wahlslogans für ihre Kandidaten.

Plakatwerbung sechs Wochen vor der Wahl zugelassen

In Schwerin, Bad Doberan und Kühlungsborn hängen schon länger Plakate. Denn dort dürfen schon drei Monate vor der Wahl Plakate gehängt werden. Die meisten Kommunen lassen Plakatwerbung jedoch erst sechs Wochen vor der Wahl zu. Eine gesetzliche und damit allgemeinverbindliche Regelung gibt es nicht. 

Plakate bereits zerstört oder entfernt

Kurz nach der begonnenen Wahlkampagne wurden Plakate beschädigt oder illegal entfernt. Wie die Polizei mitteilte, schritt sie bereits am Samstagabend in Rostock ein, nachdem im Zentrum mehrere Wahlplakate abgerissen worden waren. Zudem sei es im Stadtteil Lütten Klein zu einem Vorfall gekommen, als zwei Wahlhelfer Plakate der SPD anbrachten. Sie fühlten sich von einem 46-jährigen angetrunkenen deutschen Mann mit einem Messer bedroht. Anschließend habe er ein Plakat zu Boden gerissen und zerstört.

Vorfälle auch in Schwerin

Auch in Schwerin seien Werbeplakate mutwillig zerstört worden, teilte der Linken-Kommunalpolitiker Daniel Trepsdorf mit. Plakate von allen Parteien seien runter gerissen, Bilder beschmiert, Großflächen mit Messern zerschnitten und die Bewerber unkenntlich gemacht worden.

Recht auf Wahlwerbung

Grundsätzlich haben alle Parteien und Kandidaten das Recht, Plakate aufzuhängen. Allerdings nicht überall. In vielen Städten und Gemeinden gibt es Einschränkungen. Im Amt Crivitz haben die Gemeinden wie zum Beispiel Pinnow spezielle Stellflächen für die Wahlplakate zur Verfügung gestellt. Und nur diese dürfen genutzt werden. Im Amt Röbel-Müritz ist die Zahl der erlaubten Plakate definiert für jeden einzelnen Ort.

Strenge Regeln für Wahlplakate

Weitere Städte wie zum Beispiel Malchow verbieten in ihren Innenstädten Plakate. Überall gilt, dass an Verkehrszeichen das Anbringen von Werbeplakaten grundsätzlich verboten ist. Nach den Wahlen müssen dann bis zum 23. Juni alle Plakate wieder von den Straßen entfernt werden. Ansonsten drohen Bußgelder.

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Frist für Umzügler

Für alle, die umgezogen sind, gilt: Nur wer sich bis Dienstag mit seiner neuen Anschrift auf seinem Amt angemeldet hat, kann am 9. Juni auch in seiner neuen Gemeinde wählen. Ansonsten wäre das nur in der Stadt bzw. Gemeinde möglich, wo der Wähler zuvor zuhause war. Das wäre dann zum Beispiel per Briefwahl möglich.

Wahlbenachrichtigungen kommen bis Mitte Mai

Bis zum 18. Mai haben die Wahlleitungen der Kommunen Zeit, allen Einwohnern ihre Wahlbenachrichtigungen zuzustellen. Falls jemand keine erhält oder es Unstimmigkeiten gibt, können diese in der Woche nach Pfingsten in den Wahlbüros der Ämter geklärt werden. Am 21. Mai werden zudem zahlreiche Städte und Gemeinden ihre Briefwahllokale öffnen.

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