Verurteilter Gemeindepädagoge in Zinnowitz: Kirche prüft rechtliche Schritte
Nach der Verurteilung eines bislang beurlaubten 53-jährigen Gemeindepädagogen der evangelischen Kirchengemeinde Zinnowitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) prüft die Kirchengemeinde weitere rechtlichen Schritte. Aus Sicht der Nordkirche „sei eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit bei uns im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung nicht mehr vorstellbar“, sagte der Pressesprecher der Nordkirche Dieter Schulz. Hintergrund sei, dass im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung der Gemeindepädagoge als vorbestraft gelte und wegen einer Sexualstraftat einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erhalte. „Damit kann er als Gemeindepädagoge nicht mehr tätig sein", so Schulz. Das Amtsgericht Greifswald hatte den Gemeindepädagogen am Dienstag wegen eines sexuellen Übergriffs in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von insgesamt 12.000 Euro verurteilt. Vor acht Jahren wurde der Pädagoge in einem evangelischen Schullandheim gegenüber einem damals 19-Jährigen sexuell übergriffig. Der 53-Jährige hat eine Woche Zeit, um das Urteil mit Rechtsmitteln anzufechten.