Streit um Stralsunder Bürgergarten endet mit einem Vergleich
Der Prozess um die Kündigung des Pachtvertrages des Bürgergartens durch die Stadt Stralsund endete bereits am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) mit einem Vergleich. Diesem stimmten Pächter Bert Linke und die Hansestadt jeweils unter Vorbehalt zu. Demnach verpflichtet sich die Stadt Stralsund zu einer Zahlung von 175.000 Euro, wenn der Pächter das Grundstück bis zum 31. Oktober verlässt. Ursprünglich hatte Bert Linke einen Schadensersatz in Höhe von rund zwei Millionen Euro von der Stadt gefordert. Die zuständigen Greminen der Stadt können dem Vergleich noch bis Ende Juli widersprechen.
Streit dauert seit Jahren an
Rückblick: Bert Linke hatte 2013 von der Stadt Stralsund einen Bootsverleih am Knieperteich gepachtet. Ursprünglich sollte dieser Pachtvertrag bis 2053 laufen. Wiederholt hatte Linke in den vergangenen Jahren die Stadt darauf aufmerksam gemacht, dass der Teich zu verlanden drohe und er die Pachtsache somit nicht mehr vollumfänglich nutzen könne. Ende Mai 2023 erhielt Linke dann von der Stadt Stralsund als Eigentümerin überraschend die fristlose Kündigung für den Bürgergarten. Dieser bietet neben einem Biergarten Platz für Veranstaltungen sowie den gepachteten Bootsverleih. Die Stadt begründete die Kündigung damit, dass Linke ausstehende Pachtgebühren nicht gezahlt habe. Nach der Kündigung erhielt Linke eine Räumungsaufforderung. Dieser kam er nicht nach. Auch eine Güteverhandlung im Januar 2024 scheiterte.