Nach tödlicher Gewalt in Greifswald: 17-Jährige bleibt in Haft
Eine 17-jährige Tatverdächtige muss länger als die reguläre Frist in Gewahrsam bleiben. Sie steht im Verdacht, am 4. Juli 2024 einen 59 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald in einer Wohnung in Greifswald heimtückisch getötet zu haben. Laut Anklage soll sie ihr Opfer zunächst mit einem Getränk betäubt und anschließend im Halsbereich tödlich verletzt haben. Laut Gesetz muss ein Prozess spätestens sechs Monaten nach Beginn der Untersuchungshaft starten - im Fall der Jugendlichen also am 6. Januar. Tatsächlich beginnt die Verhandlung am Landgericht Stralsund allerdings erst eine Woche später, am 14. Januar. Normalerweise müssen Angeklagte in solchen Fällen bis zum Beginn ihrer Hauptverhandlung aus der Haft entlassen werden.
Landgericht Stralsund erwirkt verlängerte Haft
Um das zu verhindern, hat das Landgericht Stralsund bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Rostock, einen Antrag auf Fortsetzung der einstweiligen Unterbringungshaft in einer forensischen Klinik gestellt. Dem gaben die Richter in Rostock statt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin steht "das Sicherheitsinteresse der allgemeinen Öffentlichkeit verhältnismäßig über dem Freiheitswillen der Beschuldigten aufgrund der Schwere der Tat und der nach wie vor von ihr ausgehenden Gefahr". Ein mitangeklagter 50-Jähriger, in dessen Wohnung sich die Tat ereignet hatte, ist im November vergangenen Jahres aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ein Gewahrsam sei nicht mehr gerechtfertigt gewesen, da die zu erwartende Freiheitsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung bei unter einem Jahr liegen könnte, so der zuständige Richter am Landgericht Stralsund.