Kind fällt von Seebrücke in Zinnowitz: Klage abgewiesen
Im Prozess um den Sturz eines Kleinkindes von der Seebrücke Zinnowitz, in dessen Folge die Mutter schwer verletzt wurde, hat das Landgericht Stralsund die Klage der Mutter abgewiesen. Sie forderte Schmerzensgeld von der Gemeinde Zinnowitz, die eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht bestritt.
Das Landgericht Stralsund hat am Montag die Klage einer Mutter abgewiesen. Die Frau hatte sich bei dem Versuch, ihren Sohn aus dem Wasser zu retten, schwer verletzt und klagte gegen die Gemeinde Zinnowitz auf 35.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz. Sie hatte argumentiert, dass das Geländer der Seebrücke für Kleinkinder nicht sicher genug beschaffen sei.
Gericht: Seebrücke ist kein Spielplatz
Das Gericht bewertete den Vorfall nicht als Unrecht, sondern als tragischen Unglücksfall. Das Geländer der Seebrücke sei stabil und sicher genug, um einen Menschen zu halten, hieß es. Das Gericht betonte, dass die 1993 gebaute Seebrücke eine touristische Attraktion sei und somit nicht die Anforderungen eines Spielplatzes erfüllen müsse. Außerdem könne die Gemeinde generell davon ausgehen, dass die für ein Kind verantwortlichen Aufsichtspersonen ein Mindestmaß an sorgfältiger Beaufsichtigung wahrnehmen. Ob die Mutter in diesem konkreten Fall eine Mitschuld trifft, entschied das Gericht in seinem Urteil allerdings nicht.
Kind fällt von Seebrücke
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 22. Juli 2021. Der damals zweijährige Junge fiel von der Seebrücke in die Ostsee. Das Gericht ging davon aus, dass er - wie von der Mutter berichtet - durch das Geländer rutschte, dessen untere Querholme 31 Zentimeter Abstand aufweisen. Demnach hatte sich der Kleine für ein Foto hingehockt und dann das Gleichgewicht verloren. Die Mutter sprang sofort hinterher, um ihn zu retten, zog sich dabei jedoch im flachen Wasser schwere Verletzungen zu. Das Kind blieb unverletzt.