Spielregeln für Feuerwerk im Landkreis Rostock
Der Landkreis Rostock hat auch dieses Jahr eine Verfügung zum Umgang mit Feuerwerk erlassen. Unter anderem dürfen an Silvester keine Böller in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen gezündet werden. Außerdem ist es verboten, Raketen oder ähnliche Feuerwerkskörper, die mehrere hundert Meter fliegen, in der Nähe von stroh- und reetgedeckten Gebäuden zu zünden. Es gilt ein Sicherheitsabstand von 200 Metern. So soll verhindert werden, dass Menschen oder Häuser zu Schaden kommen. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.