Gericht stoppt Abschiebung einer Pflegehelferin in Ausbildung
Nachdem sie zuerst abgeschoben werden sollte, darf Meseret Beyene aus Äthiopien nun vorerst in Deutschland bleiben. Sie macht eine Ausbildung zur Pflegehelferin in Güstrow.
Die Ausländerbehörde des Landkreises Rostock hatte der 37-Jährigen ursprünglich eine Frist zur Ausreise bis Freitag, den 19. Juli, gesetzt, weil ihr der entsprechende Aufenthaltstitel fehlte. Gegen die Anweisung der Ausländerbehörde hat sich Meseret Beyene mit ihrem Rechtsanwalt gewehrt. Nun hat das Verwaltungsgericht Schwerin dem Eilantrag stattgegeben, die Abschiebung der Asylbewerberin nach Äthiopien vorerst auszusetzen.
Gericht argumentiert mit Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Gericht begründet die Entscheidung mit dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht, etwa, weil Beyene am 31. Oktober 2022 schon mindestens fünf Jahre in Deutschland war. Obwohl sie sich in diesem Zeitraum auch im Kirchenasyl befand, hätte sie laut Gericht Anspruch auf Erteilung einer Duldung gehabt, "da die Behörden ohne tatsächliche oder rechtliche Hinderungsgründe auf die Einleitung von Abschiebemaßnahmen verzichteten".
Laut dem zitierten Paragraphen im Chancen-Aufenthaltsrecht wird eine Duldung unter anderem auch dann erteilt, wenn die betroffene Person einen Ausbildungsberuf aufgenommen hat, für den die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat. Nach eigenen Angaben wird Meseret Beyene seit fast einem Jahr zur Altenpflegehelferin ausgebildet: ein Berufsfeld, das laut Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor akut vom Fachkräftemangel betroffen ist.
Pflegeverein findet Debatte "befremdlich"
Aus Sicht des Vereins "zukunftsfeste Pflege e.V." ist die Entscheidung das richtige Zeichen. Geschäftsführer Maik Wolff sagt, er finde die Debatte vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels befremdlich: "Wir werden die Personallücke, die wir haben, nicht mit dem Nachwuchs decken können, der in Deutschland aufwächst." Bis zur endgültigen Entscheidung im Klageverfahren ist der Landrat des Landkreises Rostock verpflichtet, die Abschiebung von Meseret Beyene auszusetzen, erklärt das Verwaltungsgericht Schwerin.