Experte: Pegel hätte Mails zur Klimastiftung nicht löschen dürfen
Innenminister Christian Pegel (SPD) hat mit der Löschung von Mails in seiner Zeit als Energieminister gegen geltendes Recht verstoßen. Zu diesem Schluss kommt Professor Thomas Henne von der Uni Marburg im Interview mit dem NDR. Er gilt als Experte für Archivrecht in Deutschland.
Ob E-Mails gelöscht werden könnten oder nicht, ist laut Henne ganz eindeutig im Landesarchivgesetz geregelt. Minister Pegel hätte ihm zufolge alle Mails, egal ob er sie als wichtig oder unwichtig betrachtete, dem Archiv anbieten müssen. Erst dort werde dann entschieden, was gelöscht werden kann und was nicht. Das gelte genauso für SMS-Nachrichten oder Social Media Messenger.
Keine strafrechtlichen Konsequenzen
Die Löschung sei also eindeutig rechtswidrig, so Henne im Gespräch mit dem NDR weiter. Allerdings habe das nach deutschem Recht keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Chancen der Opposition, im Untersuchungsausschuss auf die Wiederherstellung der E-Mails zu dringen, schätzt der Archivexperte allerdings als erfolgversprechend ein. Dazu müssen Techniker des Datenverarbeitungszentrums des Landes versuchen, Maildateien wieder herzustellen, die in automatischen Sicherheitskopien gespeichert sind.
Opposition fordert Aufklärung
Pegel geriet wegen der Löschung zuletzt in Kritik. Der Grünen-Abgeordnete Hannes Damm warf ihm vor, seiner Verantwortung nicht nachgekommen zu sein, den Untersuchungsausschuss umfassend zu informieren und nannte die Löschung "einen Skandal". Der von der Opposition initiierte Sonderausschuss soll unter anderem klären, wie groß der Einfluss der russischen Geldgeber von Nord Stream 2 auf die damalige SPD/CDU-Landesregierung bei der Stiftungsgründung war.