Keine Versorgungsbezüge für Neubrandenburgs Oberbürgermeister
Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt (parteilos) wird nach seinem angekündigten Rücktritt keine finanziellen Entschädigungen wie Versorgungsbezüge oder Übergangsgeld erhalten, da er seine Entlassung vor Ablauf der Amtszeit selbst beantragt hat.
Witt hatte überraschend angekündigt, vor Ablauf seiner regulären Amtszeit 2029 zurückzutreten. Daraufhin warf ihm der fraktionslose Ratsherr Tim Großmüller in den sozialen Medien "Fahnenflucht" vor und spekulierte, Witt habe finanziell ausgesorgt. Dies habe den Anschein erweckt, dass Witt nach zehn Jahren Amtszeit beträchtliche Zahlungen erhalten würde. Doch laut Auskunft des Innenministeriums ist das nicht der Fall: Witt wird weder Versorgungsbezüge noch Übergangsgeld erhalten, da er seine Entlassung aus dem Wahlbeamtenverhältnis selbst beantragt hat - und dies vor Ende seiner Amtszeit.
Keine finanziellen Ansprüche trotz zehn Jahren Amtszeit
Laut dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern greift in solchen Fällen das Landesbeamtengesetzes (LBG). Demnach treten Kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte normalerweise nach Ablauf ihrer Amtszeit in den Ruhestand, sofern sie eine mindestens siebenjährige Dienstzeit absolviert und das 45. Lebensjahr erreicht haben. Wird der Dienst jedoch vorzeitig beendet, wie im Fall von Silvio Witt, hat er keinen Anspruch auf Versorgungsbezüge oder ein Übergangsgeld.
Zudem erklärte der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern in einer Stellungnahme, dass mit Witts Entlassung aus dem Wahlbeamtenverhältnis eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich sei. Erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze könnte Witt Rentenbezüge erhalten. Ob er eventuell Anspruch auf Altersgeld hat, sei nicht bekannt, jedoch würden auch diese Leistungen erst bei Erreichen der Altersgrenze ausgezahlt werden. Die im Zusammenhang mit der Amtsdauer von zehn Jahren vermuteten Zahlungen spielen somit keine Rolle.
Kritik an der politischen Entscheidung
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich zudem kritisch zur Entscheidung eines anerkannten Oberbürgermeisters, seine Amtszeit vorzeitig zu beenden. Diese Entwicklung, so der Verband, sei bedenklich für die Demokratie. Ein solcher Rücktritt könne negative Auswirkungen auf die Stabilität und das Vertrauen in politische Institutionen haben.